Vorerst kein Baugebiet in Eckenweiler / Punkt von der Tagesordnung des Gemeinderats abgesetzt

Von Angela Baum

Rottenburg-Eckenweiler. Die Verwaltung setzte in der jüngsten Gemeinderatssitzung den Punkt "Bebauungsplan Westlich der Eyacher Straße" in Eckenweiler von der Tagesordnung ab.

Hier sollen zwischen dem Rohrdorfer Weg, der Eyacher Straße und der Weitinger Straße durch eine Arrondierung des Areals dringend benötigte Bauplätze geschaffen werden. Mit der geplanten Innenentwicklung und Nachverdichtung könnten zur Verfügung stehende Flächenpotenziale genutzt werden.

Zudem könnte zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Realisierung des im Flächennutzungsplan dargestellten Neubaugebietes Hägle II verzichtet werden. Aufgrund der guten Erschließungssituation ist das Wohnneubaugebiet westlich der Eyacher Straße sehr gut für eine zeitnahe Bebauung geeignet.

Die bestehenden Dorfgebiete in Eckenweiler sind gekennzeichnet durch das Nebeneinander von Wohnen, Arbeiten und landwirtschaftlichen Nutzungen. Der innerhalb des Geltungsbereichs gelegene Obstbaubetrieb mit Brennerei und Mosterei soll als Teil des geplanten Dorfgebietes planungsrechtlich gesichert und seine Entwicklung gewährleistet werden.

Grundsatzentscheidungdes Gemeinderats

Auf Nachfrage beantwortete Erster Bürgermeister Volker Derbogen die Frage, weshalb die Beratung für das für Eckenweiler so wichtige Baugebiet im Gemeinderat abgesetzt wurde. Derbogen berief sich dabei auf eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderats. Dieser beschloss kürzlich, dass die Stadt nur Neubaugebiete vorantreibt, wenn sie im Besitz aller Grundstücke ist. Dies, so Derbogen, sei in Eckenweiler westlich der Eyacher Straße nicht der Fall. Hier gebe es noch Grundstücke, die im Privatbesitz von Bürgern seien. Solange diese nicht verkaufen, könne das Neubaugebiet nicht begonnen werden.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates, zu der zahlreiche Ortschaftsräte aus Eckenweiler gekommen waren, sollte der Bebauungsplan "Westlich der Eyacher Straße" aufgestellt werden, zudem sollte auch die Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet verabschiedet werden. Zudem sollte der Gemeinderat dem städtebaulichen Entwurf als Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes zustimmen.

Bereits im April hatte der Ortschaftsrat Eckenweiler den Grundsatzbeschluss zum Planungskonzept und zur Weiterführung der Planung gefasst.