Ein Lastwagen ist von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden, weil er mehrere Großbehälter mit je 1000 Litern Fassungsvermögen flüssiges Gefahrgut transportierte. (Symbolfoto) Foto: dpa

Transporter von Polizei bei Kontrolle aus Verkehr gezogen. Deftige Strafen gegen 39-jährigen Fahrer und Spediteur.

Rottenburg-Weiler - Eine böse Überraschung haben Beamte der Verkehrspolizei bei einer Lastwagen-Kontrolle am Montag gegen 8.30 Uhr auf der Landesstraße 389 bei Weiler erlebt.

Im Rahmen dieser Kontrolle winkten sie einen Lastwagen einer Tübinger Spedition heraus. Bei der Kontrolle des Lastwagens stellte sich heraus, dass dieser ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung mehrere Großbehälter mit je 1000 Litern Fassungsvermögen flüssiges Gefahrgut transportierte.

Diese Großbehälter mit einer ätzenden und umweltgefährdenden Substanz waren noch nicht einmal vorschriftsmäßig auf der Ladefläche gesichert. Für diese Art der Transporte gelten laut Polizei aufgrund ihrer Gefährlichkeit ganz besondere Vorschriften.

Allerdings kannte der 39-jährige Fahrer diese wohl nicht. Er besaß nämlich die Erlaubnis zum Transport dieser Güter gar nicht und hätte für den Transport nicht eingesetzt werden dürfen.

Weder führte er die vorgeschriebene Feuerlöschausrüstung  noch die persönliche Schutzausrüstung oder die für den Gefahrstoff notwendigen Begleitscheine mit. Diese sind laut Polizei bei Unfällen neben den Warntafeln, die auch fehlten, eine elementare Grundlage für die Feuerwehr, wie mit dem Gefahrstoff umgegangen werden muss.

Nachdem bei dem Fahrer zudem erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt wurden, endete die Fahrt des Lkws an der Kontrollstelle.

Auch die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges gestaltete sich ungewöhnlich schwierig. Obwohl die Polizeibeamten dem Speditionsunternehmer die Voraussetzungen klar verdeutlichten, die sowohl an das Fahrzeug, die Sicherheitsausrüstung und den Fahrer gestellt werden, mussten zwei Mal die Lkws zurückgeschickt werden, weil die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt waren.

Erst im dritten Anlauf konnte der Transport am Nachmittag fortgesetzt werden. Fahrer, Spediteur und Verlader des Gefahrgutes müssen jetzt mit Bußgeldern rechnen, die für den Fahrer und Spediteur jeweils zwischen 1500 und 2000 Euro und beim Verlader des Gefahrgutes bei etwa 300 bis 500 Euro liegen.