Rottenburg Förderung angepasst

Schwarzwälder-Bote, 28.06.2012 18:05 Uhr

Rottenburg (amb). Der städtische Zuschuss an Tagespflegepersonen für die Betreuung von Rottenburger Kindern im Alter unter drei Jahren in Höhe von einem Euro pro Stunde wird rückwirkend zum 1. Juni aufgehoben.

Der städtische Zuschuss für Tagespflegepersonen für die Betreuung von Rottenburger Kindern ab drei Jahren in Höhe von einem Euro pro Stunden wird beibehalten. Diesem Beschluss stimmte der Sozialausschuss zu. Notwendig wurde diese Regelung, da der Landkreis Tübingen per Kreistagsbeschluss sein Fördermodell der Kindertagespflege weiterentwickelt hat.

Damit muss nun die städtische Förderung der Kindertagespflege an das neue Fördersystem angepasst werden. Mit der rechtlichen Gleichstellung der Kindertagespflege und der Betreuung in Einrichtungen galt es, dies mit geeigneten Mitteln zu dokumentieren und die Kindertagespflege gerade auch im Bereich der Betreuung unter dreijähriger Kinder aufzuwerten.

Kindertagespflegepersonen erhalten für die Betreuung unter Dreijähriger rückwirkend zum 1. Januar 2012 nunmehr 5,50 Euro pro Stunde. Für Kinder über drei Jahren wurde der Stundensatz auf 4,50 Euro erhöht. Der Sozialausschuss stimmte der Regelung zu.

 
 
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