Bereich des Friedhofs wird erschlossen

Von Ambros Bieger

Starzach-Bierlingen. Die Bauvoranfrage für die Erstellung eines Wohngebäudes auf Flurstück 3477 im Bereich des Bierlinger Friedhofs wurde vom Starzacher Gemeinderat in der April-Sitzung vertagt. Die Räte beauftragten die Verwaltung, die Grundstückseigentümer in der Nähe des angedachten Baugrundstücks abzufragen, ob auch sie an einer Bebauung interessiert sind. Nur zwei Eigentümer – der Antragsteller und ein Nachbar – zeigten Interesse.

Für die Erschließung dieser Grundstücke sind unter anderem eine Abrundungssatzung und die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Außerdem wurden gewisse Bedenken geltend gemacht, ob aus städtebaulicher Hinsicht in unmittelbarer Nähe des Friedhofs eine Bebauung erfolgen soll.

Nachdem nun die beiden Grundstückseigentümer eine Erschließungsvereinbarung vorschlugen mit dem Ziel der vollen Übernahme der Planungskosten, der Wasser- und Abwasserbeiträge, der Erschließungsplanung und kostenlose Abtretung der für die Erschließung notwendigen Grundstücke, stimmte der Gemeinderat mehrheitlich der Bauvoranfrage zu. Nicht geklärt wurde an dem Abend, ob ein Wertausgleich – Abtretung von 30 Prozent Fläche – stattfindet.