Der vermummte Mann hat eine Waffe auf die Bankangestellten in der Seebronner Kreissparkasse gerichtet. Foto: dpa

Prozess nach Überfall von Seebronn: Mit Spannung erwarteter Zeuge sagt ab. Urteil am 8. Februar.

Rottenburg-Seebronn/Tübingen - Im Prozess gegen den mutmaßlichen Bankräuber von Seebronn überprüft das Gericht die Tatversion des Angeklagten, der sich als unschuldig bezeichnet. Er belastet einen Freund, der gestern jedoch nicht vor Gericht erscheinen konnte.

Als ein vermummter Mann am 9. November 2011 gegen neun Uhr eine Waffe auf die Bankangestellten in der Seebronner Kreissparkasse richtete, will der Angeklagte wo ganz anders gewesen sein: Im Auto seiner Arbeitskollegin habe er gesessen. Gemeinsam hätten sie einen weiteren Kollegen für die Arbeit abgeholt. Dieses Alibi hängt auch nach dem zweiten Verhandlungstag in der Luft: Eine Bestätigung gab es vor Gericht bislang nicht.

Der 28-jährige Rottenburger wird beschuldigt, die Bank überfallen zu haben und mit 8000 Euro Beute geflüchtet zu sein. Er ist wegen schwerer räuberischer Erpressung vor dem Landgericht Tübingen angeklagt. Den in der Bank vom Räuber abgelegten Zettel mit Anweisungen und Drohungen hat er nachweislich geschrieben – das gibt er zu, es habe sich jedoch nur um einen Formulierungsvorschlag für einen Freund in Geldnot gehandelt. Er habe das Papier zuhause im Müll entsorgt.

Als Zeugin sagte gestern die Arbeitskollegin des Angeklagten aus, die sich jedoch nicht an die gemeinsame Autofahrt am 9. November 2011 erinnern konnte. Ob der Angeklagte überhaupt einmal mit ihr den gemeinsam besagten Kollegen abgeholt habe, will der Richter wissen. "Kann sein", ist ihre Antwort, auf diese wie auf weitere Fragen. Weiterhelfen könnte in dieser Frage vermutlich der abgeholte Kollege, der mit dem Angeklagten befreundet war. Doch er erschien gestern nicht vor Gericht.

Eine psychiatrische Klinik hatte ihn krank gemeldet. Dort befinde er sich seit dem Tag des Prozessauftaktes wegen Selbstmordgefahr in der Akutstation. Weil der Mann vom Angeklagten belastet wird, mit der Tat zu tun zu haben, mutmaßte der vorsitzende Richter Ralf Peters, er wolle sich lediglich dem Prozess entziehen. Nach Rücksprache mit den zuständigen Ärzten wischte er dies aber beiseite: "Er ist krank, es ist nicht so, dass er nicht kommen will." Nach Ansicht des psychiatrischen Gutachters im Verfahren, Bork, könnte der offenbar seit längerer Zeit unter Depressionen leidende Mann bis zum Verhandlungstermin am kommenden Dienstag aber wieder in einer stabilen Verfassung sein, sodass er aussagen kann.

"Ein Banküberfall geht immer nach hinten los"

Der Zeuge wird von allen Beteiligten mit Spannung erwartet. Die Tatversion des Angeklagten erfuhr auch bei der Aussage seines damaligen Chefs keine Bestätigung. Der sagte aus, er habe rekonstruiert, dass sein Angestellter am Tag der Tat nicht mit den beiden Kollegen zur Arbeit kam, mit denen er gefahren sein will, sondern erst gegen 14 Uhr aufgetaucht sei. Allerdings halte er den Angeklagten für eine "clevere Person". Er fügt hinzu: "Und das weiß doch jeder: Ein Banküberfall geht immer nach hinten los." Er traue ihm die Tat nicht zu. Vielmehr sei es ihm zunächst so vorgekommen, als habe ihn jemand "ins Messer laufen lassen". Er könne sich vorstellen, dass jemand der Antipathie gegen den Angeklagten hegte, versucht habe, ihm die Schuld in die Schuhe zu schieben. "Untermauern kann ich das aber nicht."

Der Tatverdächtige verbüßt zurzeit eine Strafhaft, die nach Angaben des Staatsanwaltes wegen Körperverletzung verhängt wurde. Nach eigenen Angaben hat er mit Drogen gehandelt.

Zum Tathergang gab es durch die Zeugen gestern keine nennenswerten Erkenntnisse. Aufhorchen ließ jedoch die Vernehmung eines Kriminalpolizisten, der in dem Fall ermittelt hat: Unmittelbar nach der Tat wurden schwarze Kleider und eine Plastiktüte am Rathaus in Seebronn gefunden.

Bankangestellte und Zeugen des Überfalls hätten die Kleidung aber nicht als die des Täters identifizieren können. Ob diese Einschätzung richtig war, ist ungewiss: Die Kleidung sei daraufhin gar nicht auf DNA-Spuren untersucht worden. Wie das Gericht gestern bekanntgab, wird das Urteil später als geplant, vermutlich am 8. Februar um 13 Uhr, verkündet.