Rosenfeld (lh). Die Geschäfte in Rosenfeld und Heiligenzimmern dürfen am Sonntag,

Rosenfeld (lh). Die Geschäfte in Rosenfeld und Heiligenzimmern dürfen am Sonntag, 26. April, anlässlich der Gewerbeschau "Rosenfeld live" von 13 bis 17 Uhr geöffnet sein, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Der zweite verkaufsoffene Sonntag ist am 28. Juni, wenn der Rosenmarkt in der Altstadt stattfindet. Dann ist eine Ladenöffnung von 13 bis 18 Uhr erlaubt. Unterschiedliche Stellungnahmen hatten die beiden Kirchengemeinden der Kernstadt abgegeben: Während die katholische Kirchengemeinde St. Markus sich dagegen aussprach, erklärte sich der evangelische Pfarrer Bernd Hofmann damit einverstanden.