Ab 1. Januar kostet der Kubikmeter Trinkwasser in Rosenfeld 1,80 Euro. Foto: Berg Foto: Schwarzwälder-Bote

Rosenfelder Gemeinderat entscheidet am Donnerstag über höhere Gebühren / Eigenbetrieb macht Defizit

Rosenfeld (lh). Auf die Rosenfelder kommen höhere Wasserpreise zu: Angesichts steigender Bezugs- und Unterhaltungskosten soll die Wasserverbrauchsgebühr zum 1. Januar von 1,60 auf 1,80 Euro pro Kubikmeter erhöht werden, ein Jahr später auf 1,90 Euro.

Die Kommunen sind gehalten, dass Eigenbetriebe wie die Wasserversorgung möglichst kostendeckend arbeiten sollen. In Rosenfeld sind laut Verwaltung in den Jahren 2010 und 2011 noch Gewinne erzielt worden, während die Bilanz 2012 und 2013 mit einem Minus schließt.

Neu berechnet wurde aber nicht nur die Verbrauchsgebühr. Auch die Grundgebühr für die Zähler ist als Reaktion auf den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt nach Jahren aktualisiert worden. Sie beträgt künftig monatlich je nach Zählergröße und Durchfluss 0,75 bis 4,45 Euro bei einer Zählerlautzeit von 72 Monaten.

Die Gebührenberechnung berücksichtigt den finanziellen Aufwand für den Bezug, die Aufbereitung und die Verteilung von Wasser, ferner die Investitionsplanung, Abschreibungen und die Wassermenge – Basis sind 255 000 Kubikmeter. Das alles ergibt für 2015 eine Verbrauchsgebühr von 1,80 Euro je Kubikmeter und für die beiden folgenden Jahre 1,90 Euro.

Die Stadtverwaltung rechnet auch in den kommenden Jahren mit einem Defizit, das sich 2017 zu einem dreistelligen Betrag verringern soll. Der Betriebsaufwand wird für 2015 mit rund 511 000 Euro beziffert. Hinzu kommen etwa 56 000 Euro kalkulatorische Kosten für die Abschreibung, denen Erlöse von 120 700 Euro gegenüberstehen, etwa die Grundgebühr, Zuweisungen und Zuschüsse sowie Ersätze und ähnliche Einnahmen. Das ergibt rund 460 000 Euro ansatzfähige Kosten der Wasserversorgung, die gedeckt werden müssen. Als Gebührenobergrenze wurden besagte 1,80 Euro errechnet.

Die Verwaltung schlägt nun vor, dass sich der Rosenfelder Gemeinderat in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag an der genannten Obergrenze orientiert und die Wasserverbrauchsgebühren dementsprechend in der Wasserversorgungssatzung festschreibt.