Der erste "doppische" Haushaltsplan wird äußerlich genauso aussehen – aber anders aufgebaut sein. Foto: Hertle Foto: Schwarzwälder-Bote

Umstellung ist für 2018 angepeilt / Vermögensgegenstände der Kommunen müssen einzeln erfasst werden

Von Lorenz Hertle

Rosenfeld. Kommunen sollen künftig rechnen wie Konzerne – so will es die Landesregierung. Rosenfeld will sein Finanzwesen zum 1. Januar 2018 umstellen. Auf die Stadt kommen Ausgaben zu.

2009 hatte der Landtag das von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts mit Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NHKR) beschlossen. Damals sollten alle Städte und Gemeinden das bisherige kameralistische Rechnungswesen bis 1. Januar 2016 durch die Doppik (doppelte Buchführung in Konten) ersetzen. Die heutige grün-rote Regierung stoppte das Projekt NHKR nicht, sondern entschied 2012, dass die Umstellungsfrist zwar um vier Jahre verlängert, aber kein Wahlrecht zur Anwendung der Kameralistik eingeräumt wird.

Im Zollernalbkreis wendet die Stadt Albstadt die Doppik bereits an, im Nachbarkreis Sigmaringen die Gemeinde Stetten am kalten Markt, die im Finanzwesen mit Albstadt zusammenarbeitet.

Die Doppik für Kommunen basiert auf der doppelten Buchführung in Unternehmen. Während die Kameralistik Einnahmen und Ausgaben beschreibt, erfasst die Doppik auch Faktoren wie die Abnutzung von Gebäuden, Fahrzeugen und technischen Anlagen. Der Ressorucenverbrauch soll möglichst innerhalb eines Haushaltsjahrs wieder ausgeglichen werden.

Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen umfasst die Finanzrechnung, das sind Einnahmen und Ausgaben, welche die Liquidität ergeben. Hinzu kommen die Ergebnisrechnung mit Erträgen, verrechnet mit Aufwendungen, sowie die Vermögensrechnung entsprechend der Bilanz eines Unternehmens. Auf der Aktivseite stehen das Anlagevermögen mit immateriellen Vermögensgegenständen, Sachvermögen wie Grundstücken und liquiden Mitteln. Die Passivseite beschreibt das Basiskapital, Rücklagen, das Resultat der Ergebnisrechnung, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Für die Umstellung auf Doppik müssen zunächst alle Vermögenswerte erfasst und bewertet werden. Eine Kosten- und Leistungsrechnung muss eingeführt und weitergeführt werden. Auch müssen Produkte definiert werden. Produkte sind Leistungen der Verwaltung und bestimmen die neuen Haushaltspläne.

Das Kommunale Rechenzentrum Reutlingen-Ulm, das die notwendige Software für das Finanzwesen zur Verfügung stellt, rechnet mit einer Umstellungszeit von zwei bis drei Jahren. Doch mit der Installation neuer Programme ist es nicht getan – die Verwaltungsmitarbeiter und die Gemeinde- und Ortschaftsräte müssen sich ebenfalls umstellen. Eine "Kick-off"-Veranstaltung ist für Beginn des nächsten Jahres geplant. Eine Firma soll das unbewegliche Vermögen der Stadt bewerten.