Im Zuge der Reform wird auch das Notariat Rosenfeld wie die anderen staatlichen Notariate zum 1. Januar 2018 geschlossen. Die nächsten Notare sind dann in Balingen und Oberndorf. Foto: Hertle Foto: Schwarzwälder-Bote

Notariat: Die Reform bringt den Rosenfeldern künftig weitere Wege und erhebliche Umstellungen

Die Tage des Notariats Rosenfeld sind gezählt: Im Zuge der landesweiten Reform wird auch das Büro im Alten Rathaus in der Frauenberggasse zum 1. Januar 2018 geschlossen.

Rosenfeld. Wie bereits 2010 von der Mehrheit des Landtags beschlossen, wird das bisherige staatliche Notariat abgeschafft. Statt der badischen Amtsnotare und der württembergischen Bezirksnotare soll es in Zukunft nur noch freie Notare in Baden-Württemberg geben. Damit werden laut Justizministerium EU- und Bundesrecht im Land umgesetzt.

Auch die spätere grün-rote Regierung hat an dem Konzept festgehalten. In dessen Zug gehen Aufgaben der bisherigen Notare an die Amtsgerichte, wo etwa die Nachlassgerichte angesiedelt werden. Künftig wird es 139 Amtssitze der neuen "Nurnotare" geben, die auf eigene Rechnung arbeiten. Die Rosenfelder können sich nach Angaben des Justizministeriums ab dem Jahresbeginn 2018 an die drei Notare in Balingen oder einen Notar in Oberndorf wenden.

Verbunden mit der Notariatsreform ist die Reform des Grundbuchwesens. Dafür sind bislang neben den Kommunen auch die Notare zuständig gewesen. Bis 1. Januar 2018 werden die Grundbuchämter auf elf Amtsgerichte konzentriert. Städte und Gemeinden wie Rosenfeld erhalten laut Ministerium die Möglichkeit, eine "Grundbucheinsichtsstelle" zu schaffen, wo ein Einblick in das maschinell geführte Grundbuch und die elektronische Grundakte sowie Ausdrucke möglich sind. "Die Aufgaben der Grundbucheinsichtsstelle erledigt der Ratschreiber", so das Justizministerium. Dieser sei befugt, Unterschriften und Abschriften öffentlich zu beglaubigen und übernehme teilweise Funktionen eines Notars. Auch könnten Anmeldungen zum Vereinsregister ohne den Gang zu einem Notar im Rathaus erfolgen. Die beim Land verbleibenden Mitarbeiter werden bei anderen Behörden weiterbeschäftigt, etwa bei den neuen Nachlass- und Betreuungsgerichten in den Amtsgerichten sowie den zentralen Grundbuchämtern.