Rosenfeld (lh). Was Benutzer der Grillplätze im Rosenfelder Stadtgebiet dürfen und

Rosenfeld (lh). Was Benutzer der Grillplätze im Rosenfelder Stadtgebiet dürfen und was verboten ist, das können sie in absehbarer Zeit auf großformatigen Tafeln nachlesen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Benutzungsordnung beschlossen. Wichtigster Passus: Veranstaltungen und Feste müssen bei der jeweiligen Ortschaftsverwaltung angemeldet werden. Von einer Kaution sieht die Verwaltung ab: Es sei zu kompliziert, Geld zu kassieren und wieder zurückzuzahlen. Nach Angaben von Ordnungsamtsleiterin Stefanie Hauser soll mit der Anmeldung festgestellt werden, wer die Grillplätze mit Erlaubnis nutzt und wer nicht. Verstöße gegen die Vorschriften werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße zwischen fünf und 1000 Euro geahndet.