Aufreger: Mehrheit im Gemeinderat versagt Einvernehmen

Rosenfeld (lh). Bei fünf Enthaltungen hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung das gemeindliche Einvernehmen für einen Anbau ans Brittheimer "Turmstüble" mit Erweiterung der Küche und des Gastraums sowie ein neues Dach mit Dachboden nicht erteilt.

Ein gewichtiger Grund war für Bürgermeister Thomas Miller, dass das Vorhaben im unbeplanten Außenbereich liege und nach Baugesetzbuch nicht privilegiert und damit nicht zulässig sei. Das Landratsamt hatte schon erhebliche Bedenken geäußert, weil es sich bei der geplanten Erweiterung und Aufstockung nicht um eine unwesentliche Vergrößerung handele. Vielmehr würde diese nach Auffassung der Behörde eine spätere Nutzung als Wohnhaus vorbereiten oder zulassen, was aus naturschutzrechtlicher Sicht im Außenbereich unerwünscht sei.

Befürwortern eines Ausbaus hielt Miller entgegen: "Wir werden unglaubwürdig, wenn wir das Gesetz nicht beachten." Dort liege keine landwirtschaftliche Nutzung vor, die eine Erweiterung erlaubt hätte.

Horst Lehmann war nach eigenen Angaben ursprünglich nicht bewusst gewesen, dass eine Wohnnutzung geplant war. Beim Anblick der Pläne änderte er seine Meinung. Selim Üntöken plädierte dafür, "eine Lösung zu finden". Doch für den Bürgermeister war die Sache glasklar: "Es gibt kein Ermessen." Nach seiner Meinung hätte der Planer gleich dem Bauherrn sagen müssen, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine solche Erweiterung nicht möglich sei. Möglich wäre ein Ausbau im Bestand des als "Vesperwirtschaft" genehmigten "Turmstübles". Dem Nein schloss sich die Mehrheit des Gemeinderats an.

Kein Problem war hingegen der geplante Teilabbruch einer ehemaligen Gaststätte mit Ökonomieteil in Leidringen, ein Carport in Heiligenzimmern und eine Leuchtwerbeanlage an der neuen Sülzle-Halle in Rosenfeld-West. Bei einem Wohnhaus im Kernerweg ist laut Bauamtsleiter Bernhard Müller die im Plan eingetragene Bezugshöhe zu niedrig, so dass der Bauherr eine Hebeanlage für das Abwasser einbauen müsste. Lösung des Problems wäre eine Überschreitung der Traufhöhe um 50 Zentimeter per Befreiung, welche das Landratsamt zu genehmigen hätte.

Der Rat hatte auch über einen Bauvorbescheid zu entscheiden, den der Betreiber der Reitanlage in Isingen eingereicht hatte. Er plant fünf neue Heuraufen auf dem Gelände, eine Dacherweiterung für die Stallung, Liegeplatzerweiterungen und eine Unterstellhalle für Maschinen. Dem hatte der Ortschaftsrat schon zugestimmt. Miller erklärte, das Landramtsamt prüfe, ob das Vorhaben ohne landwirtschaftliche Privilegierung möglich sei.