Für die Rosenfelder Altstadt gilt seit 1986 eine Gestaltungssatzung. Nun soll der Schutz verstärkt werden. Archivfoto: Hertle Foto: Schwarzwälder-Bote

Denkmalschutz: Experten stellen den Rosenfelder Bürgern Werteplan und dessen Auswirkungen vor

Von Lorenz Hertle

Einen "Werteplan" haben Experten des Landesamts für Dankmalpflege für die Altstadt erstellt. Damit würde diese stärker als bisher geschützt. Die Stadt will die Gebäudeeigentümer informieren.

Rosenfeld. In einer Veranstaltung am Dienstag, 21. Juni, ab 19 Uhr in der Festhalle stellt Wolfgang Thiem von der Außenstelle Tübingen des Landesamts für Denkmalpflege diesen Plan vor.

Der Werteplan geht auf ein Schreiben des Denkmalamts aus dem Jahr 1979 zurück, mit dem in Rosenfeld die Ausweisung der Altstadt als denkmalpflegerische Gesamtanlage begonnen hat. Ein Schritt in diese Richtung ist die Gestaltungssatzung, die der Gemeinderat am 13. Februar 1986 erlassen hat. Damit habe der Gemeinderat ein Instrument geschaffen, das dazu beitragen soll, "die weitere Entwicklung der Altstadt im guten Sinne zu beeinflussen", wie es der damalige Bürgermeister Manfred Haasis formuliert hat.

Aus der Zeit vor den großen Stadtbränden im 19. Jahrhundert ist nur noch die Häuserzeile entlang der Stadtmauer erhalten. Die meisten anderen Häuser sind nach dem Brand 1868 errichtet worden. Die Satzung stellt Anforderungen an Hauseigentümer: Nicht alle Umgestaltungen sind zulässig, sondern es muss Rücksicht auf das historische Stadtbild genommen werden.

So müssen bestehende Trauf- und Firsthöhen, Fassadenproportionen und Gliederungen aufgenommen werden. Nicht erlaubt sind Dinge wie Glasbausteine oder Metall-Fassadenverkleidungen.

Rollläden nicht gewünscht

Rollläden sind laut Satzung an Fachwerkhäusern nicht gern gesehen – es müssen Klappläden her. Verpönt sind auch Standard-Haustüren aus Metall und vorgehängte Balkone. Strenge Vorgaben gibt es ferner für Fenster und Dachaufbauten wie Gauben oder Dachflächenfenster.

Diese Satzung ist 2005 bei dem Punkt Fensterläden konkretisiert worden und gilt so noch heute. Sie hat sich laut dem heutigen Bürgermeister Thomas Miller bewährt: Die Festsetzungen seien auch im Rahmen des Landessanierungsprogramms bei der Förderung von Neu- oder Umbauten strikt angewendet worden. "Die Altstadt hat sich positiv entwickelt", findet Miller.

Mitarbeiter der Denkmalpflege haben Gebäude in der Altstadt in Augenschein genommen, die in der Liste der Denkmale und in dem Werteplan aufgeführt sind. "Der Werteplan sagt, welche Gebäude Schutzstatus genießen", sagt Miller. Er will mit den betreffenden Eigentümern in einen Dialog eintreten und mit ihnen absprechen, welche Veränderungen zulässig sind. Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch der Gemeinderat eine neue Satzung auf den Tisch bekommen und beraten. Im "Rosenfelder Gremium" sei das schon einmal besprochen worden, so Miller.