Laute Arbeiten nur von 7 bis 20 Uhr erlaubt

Rosenfeld (lh). Was dem einen die Freude an Gartenarbeiten und Heimwerken ist, das ist dem Nachbarn oft ein Ärgernis: In der warmen Jahreszeit gibt es auch in Rosenfeld öfters Beschwerden über Ruhestörungen durch lautstarke Arbeiten und Maschinen. Doch es gibt Grenzen.

So weist das Ordnungsamt der Rosenfelder Stadtverwaltung darauf hin, dass nach den Vorschriften der polizeilichen Umweltschutzverordnung für Rosenfeld ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten nur werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr ausgeführt werden dürfen. Meist verbreiten Maschinen und Geräte störenden Lärm. 63 Geräte führt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung auf – vom Rasenmäher über den Schredder bis zum Bohrgerät. Diese dürfen während der erwähnten Zeit betrieben werden.

Einschränkungen gibt es für besonders lautstarke Geräte wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler: Sie dürfen nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr laufen.

Das Ordnungsamt hebt hervor, dass es an Sonn- und Feiertagen Zwangspause für lautstarke Arbeiten gibt.