Viele Informationen zum Thema Vorsorge im Alter haben die Referenten beim Infoabend der Kolpingsfamilie in Heiligenzimmern gegeben. Das Bild zeigt von links: Franz Haueisen, Alexandra Unger, Wilfried Neusch und Reinhard Haid. Foto: May Foto: Schwarzwälder-Bote

Vortrag: Experten informieren über Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Um viele Eventualitäten auszuschließen, ist die Vorsorge im Alter ein wichtiges Thema. Auf Einladung der Kolpingsfamilie sind mehr als 50 Interessierte zum Vortrag mit den Referenten Wilfried Neusch und Alexandra Unger vom SKM Zollern gekommen.

Rosenfeld-Heiligenzimmern. Die Eröffnungsworte kamen im vollbesetzten Pfarrheim von Diakon Franz Haueisen. Wilfried Neusch ist Geschäftsführer beim katholischen Verein für soziale Dienste SKM, welcher auf mehr als 100 ehrenamtliche Mitarbeiter bauen kann.

Die Grundidee des SKM sei, dass ein Ehrenamtlicher sich um einen Hilfsbedürftigen kümmere. Oft melde sich das soziale Umfeld eines Hilfsbedürftigen, damit eine rechtliche Betreuung eingerichtet werde.

"Schnell kann man in so eine Situation geraten", so Wilfried Neusch, wobei oft Unfall, Krankheit oder eine Behinderung Gründe sein könnten. "80 Prozent der Menschen haben nichts geregelt", so der Vereinsgeschäftsführer, somit greife die Regelung des Staats. Gebe es keine Betreuungsverfügung, so richte ein Notar eine Betreuung nach einem festgelegten Verfahren ein und suche im persönlichen Umfeld des Betroffenen eine verantwortliche Person. Ab 2018 übernehme das Amtsgericht diese Aufgabe vom örtlichen Notar. Diesen festgelegten Verfahren könne aber jeder ab 18 Jahren entgehen und eine Betreuungsverfügung erstellen, wobei geregelt werde, wer die Betreuung übernehmen solle oder wer sie nicht übernehmen solle. Weiterhin könnten weitere Details niedergeschrieben werden.

Rechtsanwältin Alexandra Unger erläuterte das weitergehende Instrument der Vorsorgevollmacht. Diese Vollmacht sollte nur einer Person des Vertrauens übergeben werden. Dann erübrige sich auch die Betreuungsverfügung. Wer jedoch eine Vorsorgevollmacht erstelle, solle auch einen Geschäftsbesorgungsvertrag abschließen.

Jedem Vollmachtsinhaber gab die Anwältin den Rat, eine Haushaltsrechnung zu erstellen. Oft kämen von den Hinterbliebenen Fragen auf, wie Geldmittel verwendet wurden, dafür könne ein sicherer Nachweis hilfreich sein.

Ebenfalls gab es den Rat von den beiden Referenten, eine Patientenverfügung zu erstellen. In dieser Verfügung solle aber genau festgeschrieben werden, welche Maßnahmen ein Patient im Ernstfall möchte und welche er ablehnt. Gebe es keine Patientenverfügung, so werde nach dem mutmaßlichen Willen gesucht. Im Zweifelsfall werde eine Entscheidung zum Wohle des Patienten getroffen, was in der Regel bedeute, dass lebenserhaltene Maßnahmen angewendet würden.

Der abschließende Rat von Alexandra Unger ging nochmals an alle, von Zeit zu Zeit die erteilte Vollmacht auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Ebenfalls ging der Aufruf auch an junge Menschen, sich des Themas der Vorsorge anzunehmen.