Das Tor ist zu bei der Erddeponie Bogen bei Täbingen. Dort darf nichts mehr angeliefert werden. Foto: Hertle Foto: Schwarzwälder-Bote

Erddeponien: 580 000 Euro stehen im Haushaltsplan bereit / Stilllegungsanzeige ist eingegangen

Auf den Erddeponien in Rosenfeld und Täbingen darf derzeit nichts mehr angeliefert werden. Die Deponie Bogen bei Täbingen soll nun rekultiviert werden. Dafür steht Geld bereit.

Rosenfeld. Vor einigen Jahren waren Deponien im Zollernalbkreis im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren auf Ablagerungen von unerlaubten Materialien untersucht worden, auch die Deponie Lerchenbühl bei Rosenfeld. Diese war seit 2014 nur eingeschränkt geöffnet gewesen. Nun darf dort gar kein Aushubmaterial mehr angeliefert werden. Das städtische Bauamt verweist bei Anfragen auf private Entsorgungsunternehmen.

Die Stadt nimmt aus ihren Deponien nichts mehr ein, da nichts angeliefert wird, muss aber Geld ausgeben für die Unterhaltung (6000 Euro jährlich) und den "Betriebsbeauftragten" (5000 Euro). Dazu kommen andere Ausgaben, etwa für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten in Höhe von 5000 Euro plus innere Verrechnungen, Abschreibungen und Verzinsung des Anlagekapitals.

2017 soll nun Geld für die Renaturierung der Täbinger Deponie Bogen in die Hand genommen werden. Dafür sind im Haushaltsplan 580 000 Euro vorgesehen. Wie die Renaturierung vonstatten gehen soll, muss der Gemeinderat diskutieren, wenn das Landratsamt seine Stellungnahme zur Teilrenaturierung vorlegt. Bürgermeister Thomas Miller rechnet damit, dass dies in der Aprilsitzung des Gemeinderats der Fall sein wird. Ein Konzept zu den geplanten technischen Maßnahmen habe das Balinger Planungsbüro Grossmann angefertigt. Beim Landratsamt in Balingen als unterer Abfallrechtsbehörde ist nach dessen Angaben 2016 eine Stilllegungsanzeige für die Deponie Bogen vom Betreiber, der Stadt Rosenfeld, eingereicht worden. Diese Anzeige werde, so die Behörde, derzeit mit dem beauftragten Ingenieurbüro und den Fachbehörden des Landratsamts, besonders dem Naturschutz, abgestimmt. Dabei werden unter anderem die Rekultivierungsmaßnahmen festgelegt, die umgesetzt werden sollen.

Das Landratsamt teilt weiter mit: "Anschließend kann eine Stilllegungsanordnung ergehen, und die Stadt als Deponiebetreiber und Grundstückseigentümer kann mit den Maßnahmen zur Rekultivierung beziehungsweise Stilllegung beginnen."

Angemerkt wird von Seiten der Aufsichtsbehörde noch, dass sich offiziell sowohl die Erddeponie Bogen als auch die Deponie Lerchenbühl bei Rosenfeld derzeit noch in der "Betriebs- beziehungsweise Ablagerungsphase" befänden.