Eines der ältesten Gebäude der Altstadt: die "Alte Apotheke". Rechts daneben steht ein Neubau. Foto: Hertle Foto: Schwarzwälder-Bote

Denkmalschutz: Werteplan Grundlage einer Gesamtanlage für Altstadt / Steuervorteile bei Sanierung

Statt nur einzelne Gebäude zu erfassen, richtet die staatliche Denkmalpflege seit einigen Jahren ihren Blick auf Ensembles. Auch für die Rosenfelder Altstadt ist die Ausweisung als "denkmalpflegerische Gesamtanlage" angestrebt.

Rosenfeld. Für die Altstadt existiert seit 1988 eine Gestaltungssatzung mit Vorschriften der Art, dass sich Gebäude in das Gesamtbild einfügen und beispielsweise möglichst Sprossenfenster und Klappläden haben sollten.

Bereits 1979 hatte das damalige Landesamt für Denkmalschutz in einem Schreiben an den Rosenfelder Bürgermeister angeregt, die gesamte Altstadt unter Schutz zu stellen. Seither ist diese nach Angaben des heutigen Bürgermeisters Thomas Miller vor allzu schlimmen Bausünden bewahrt worden. "Die Bauherren bekommen die Satzung bei der Antragstellung", sagt Miller.

Sie müssten im Einzelfall nach Gebäuderenovierungen auch mal nachträglich Klappläden anbringen – auch wenn diese laut Bürgermeister Miller eher dekorative Funktion haben. Ferner besteht eine Liste der Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege haben in den vergangenen Jahren für zahlreiche Städte sogenannte "denkmalpflegerische Wertepläne" erstellt, auch für Rosenfeld. 110 Objekte im Land sind derzeit als Gesamtanlagen laut Denkmalschutzgesetz geschützt. Der Werteplan umfasst neben der Baugeschichte auch denkmalgeschützte und nicht geschützte Gebäude, die ein Ensemble bilden. Texte sowie historische und aktuelle Fotos beschreiben die Objekte. Dazu kommen Karten.

"Rosenfeld wäre damit in einem erlauchten Kreis", meint der Bürgermeister. Der Schutz solcher Gesamtanlagen besteht durch Satzungen, die der jeweilige Gemeinderat beschließt. Neben einer Präambel ist der eigentliche Zweck im Textteil beschrieben. Der Werteplan mit seinen Texten, Bildern und Karten dient als Grundlage dieser Entscheidung des zuständigen Gremiums.

Für geschützte Gebäude können Bauherren laut Miller steuerliche Vorteile bei Umbauten und Renovierungen genießen, ebenso im noch bestehenden Sanierungsgebiet Rosenfeld. "Wir haben überhaupt keinen Druck", so Miller. Die Stadt sei in Gesprächen mit der staatlichen Denkmalpflege.