Bei der Landtagswahl kann auch per Briefwahl abgestimmt werden. Dies ist vielfach jetzt schon möglich. Foto: Kraufmann

Landtagswahl: Unterlagen können im Rathaus schriftlich, mündlich oder elektronisch angefordert werden

Von Lorenz Hertle

Schon jetzt können die stimmberechtigten Bürger die neuen Landtagsabgeordneten wählen – per Briefwahl. Die Stadtverwaltung Rosenfeld bietet die Möglichkeit, im Internet einen Wahlschein zu beantragen.

Rosenfeld. Auf der städtischen Website findet sich ein Link, der zu einem Eingabeformular führt. Dort sind nicht nur der Name und die Adresse einzutragen, sondern auch die Wahlbezirks- und Wählernummer. Diese wird den Rosenfeldern bis zum 21. Februar per schriftlicher Benachrichtigung mitgeteilt samt Informationen, in welchem Wahllokal sie abstimmen sollen.

Wahlschein-Antrag kann ab sofort gestellt werden

Doch auch auf anderen Wegen lässt sich ein Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen anfordern: schriftlich per Fax und E-Mail.

Jeder Berechtigte kann im Bürgerbüro einen Wahlschein beantragen, das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls bis 26. Februar Einspruch einlegen oder Daten wie eine falsch eingetragene Adresse korrigieren lassen. Wer bis 21. Februar keine Wahlberechtigung erhalten hat, aber der Meinung ist, dass er in Rosenfeld und den Stadtteilen abstimmen darf, der soll sich ans Bürgerbüro wenden und kann Einspruch einlegen.

Wahlscheine können bis 11. März, 18 Uhr, beantragt werden. Im Fall einer Erkrankung, die nachweislich den Besuch eines Wahllokals verhindert, ist dies noch bis am Wahltag, 15 Uhr, möglich.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein-Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Antragsteller erhalten dann neben den Wahlscheinen einen amtlichen Stimmzettel des betreffenden Wahlkreises, im Fall Rosenfelds also des Wahlkreises 63 Balingen, einen blauen Stimmzettelumschlag und einen roten Wahlumschlag.

Wer durch Briefwahl seine Stimme abgibt, der macht sein Kreuz auf dem Stimmzettel, steckt ihn den amtlichen blauen Umschlag, klebt diesen zu und steckt ihn mit dem Wahlschein, auf dem eine Erklärung an Eides statt mit Angabe von Ort und Tag aufgedruckt ist, die unterschrieben werden muss, in den amtlichen roten Wahlumschlag. Dann muss dieser noch zum Rathaus gelangen – entweder per Post oder per Einwurf in den Rathausbriefkasten. Bis 18 Uhr am Wahltag muss der Wahlumschlag dort eingegangen sein.

In Rosenfeld lag der Anteil der Briefwähler an den Abstimmenden bei der Landtagswahl 2011 bei knapp zwölf Prozent. Laut Hauptamtsleiterin Ruth Alf liegt die Quote der Briefwähler "konstant hoch"; sie werde nach ihrer Einschätzung eher noch zunehmen. "Es sind bereits Anträge da", berichtet sie. Erst nach Versand der Postkarten mit den Wahlbenachrichtigungen werde es richtig losgehen, meint Alf.