Ein Problem – nicht nur in Rosenfeld: Parkende Autos blockieren die Durchfahrt der Räum- und Streufahrzeuge, und der Winterdienst ist nicht möglich. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Fahrzeuge und genügend Streumittel stehen bereit / Anlieger müssen Gehwege an ihren Grundstücken räumen

Rosenfeld (lh). Sollten in den kommenden Wochen Schneemassen vom Himmel fallen und das Wasser auf Straßen und Wegen gefrieren, ist der Bauhof gerüstet. Mit neun Mitarbeitern, Räum- und Streufahrzeugen sowie zwei Salzsilos sorgt er für den Winterdienst.

Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass zu jeder Wintersaison für den Räum- und Streudienst ein Winterdienstplan aufgestellt wird. Dieser Plan hat drei Dringlichkeitsstufen. Als erstes werden die verkehrswichtigsten Straßen sowie die Steilstrecken und Ortsdurchfahrten geräumt und gestreut. Danach kümmern sich die Mitarbeiter des Bauhofs um die Wohnstraßen, die Gemeindeverbindungsstraßen und die anderen Nebenbereiche. Bei anhaltendem starkem Schneefall kann es deshalb vorkommen, dass die Wohnstraßen erst spät angefahren werden können. Die Landes- und Kreisstraßen werden durch die Straßenmeisterei des Landkreises geräumt.

Die Männer des Bauhofs werden nach dem Dienstplan für den Winterdienst eingeteilt, der sehr früh beginnt. Die Räum- und Streuarbeiten sollen laut Plan um 7 Uhr beendet sein. Die Verpflichtung zur Räumung und Streuung besteht nur für den normalen Tagesverkehr von 4 bis 22 Uhr. In dieser Zeit sollen die wichtigsten Straßen und Gehwege geräumt und gestreut sein. Auftausalz wird nur verwendet für die Bereiche der Dringlichkeitsstufe 1, also verkehrswichtige Straßen und Steilstrecken. In extremen Ausnahmefällen wie Blitzeis kann auch in den anderen Bereichen mit Salz gestreut werden. Für Gehwege, Parkplätze und andere Nebenbereiche soll nach Möglichkeit kein Auftausalz verwendet werden. In den Stadtteilen und in der Kernstadt stehen insgesamt 25 Streugutbehälter mit Splitt zur Verfügung, welcher kostenlos zum Streuen entnommen werden kann.

Die Stadt Rosenfeld hat zwei Unternehmen beauftragt, welche die Bauhofmitarbeiter tatkräftig beim Räum- und Streudienst unterstützen. Zuständig für Heiligenzimmern, Isingen und Leidringen ist die Firma Albert Rombach in Erlaheim, für Brittheim und Bickelsberg ist das Lohnunternehmen Wolfgang Leopold tätig. Den Winterdienst in der Kernstadt und in Täbingen erledigen die Mitarbeiter des Bauhofs.

Während Gehwege des öffentlichen Bereiches in allen Stadtteilen durch den Bauhof geräumt werden, sind die Eigentümer der Grundstücke an den Straßen für das Räumen von Gehwegen entlang ihrer Grundstücke verantwortlich. Wenn auf keiner Seite ein Gehweg vorhanden ist, soll dennoch ein Randstreifen von einem Meter Breite geräumt und gestreut werden.

Diese Räum- und Streupflicht der Anlieger besteht laut Stadtverwaltung werktags in der Zeit ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.

Die Gehwege sollten in der Regel mindestens einen Meter breit geräumt und gestreut werden. Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, sondern ist am Rand des Gehweges aufzuhäufen. Dabei ist zu beachten, dass Einlaufschächte der Straßenentwässerung frei zu halten sind.

Für die Räum- und Streufahrzeuge ist eine ausreichende Durchfahrt frei zu halten. Immer wieder passiert es, dass diese durch parkende Autos blockiert wird. Zu beachten ist, dass die Schneepflüge eine Breite bis zu 3,50 Meter haben, was etwa der von zwei Autos nebeneinander entspricht.