Auch der Wert des Rosenfelder Rathauses ist für die Doppik ermittelt worden. Archiv-Foto: Hertle Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Kämmerer Bühler gibt Einführung in das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen

Eine Lehrstunde im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) hat Kämmerer Martin Bühler dem Rosenfelder Gemeinderat gegeben. Der Haushaltsplan für 2018 wird schon nach der neuen Systematik mit Elementen des kaufmännischen Rechnungswesens verfasst sein.

Rosenfeld. "Völlig am Anschlag" sei die Kämmerei, so Bürgermeister Thomas Miller: Die EDV-Hardware im Rathaus sei ausgetauscht worden, das Finanzwesen werde auf eine SAP-kompatible Software umgestellt, und zugleich arbeite man an der Umstellung vom kameralistischen Haushaltswesen auf NKHR, auch Doppik genannt, die Kurzform von "Kommunale doppelte Buchführung in Konten".

Dennoch nahm sich Bühler Zeit, in der jüngsten Gemeinderatssitzung ausführlich die Grundzüge der Doppik zu erläutern. Nach einem 2009 erlassenen Gesetz war der Umstieg auf das NKHR ursprünglich bis 2016 geplant, doch 2013 wurde die Übergangsfrist bis 31.Dezember 2019 verlängert. Das bedeutet: Ab 1. Januar 2020 müssen alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg das neue System anwenden. Der Grundgedanke des NKHR ist "intergenerative Gerechtigkeit": Der Ressourcenverbrauch einer Periode muss vom Ressourcenaufkommen gedeckt sein. Aufgaben wie die Erfassung sämtlicher Werte des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Stadt sind bereits erledigt. Diese gehen als Aktiva und Passiva in die Eröffnungsbilanz ein, die ähnlich wie bei Unternehmen aufgebaut ist.

Aus drei Komponenten besteht laut Bühler der künftige städtische Haushaltsplan: dem Ergebnishaushalt mit Aufwendungen und Erträgen, dem Finanzhaushalt mit Ein- und Auszahlungen, also dem Geldverkehr, sowie der Bilanz.

Der Ergebnishaushalt umfasst "ordentliche Erträge wie Steuern, Zuweisungen, Entgelte Umlagen oder Zinsen und "ordentliche Aufwendungen" für Personal, Sach- und Dienstleistungen, Umlagen und Zinsen. Für Kommunen neu sind Abschreibungen, in Firmen üblich. Von einem Anfangswert ausgehend fließt der Wertverlust in die Bilanz ein. Das Ziel sei es, so Bühler, Aufwendungen mit Erträgen in Einklang zu bringen, so dass mit einem positiven Ergebnis die Abschreibungen erwirtschaftet werden.

Dritte Komponente ist die Vermögensrechnung oder Bilanz. Aktiva sind Sach- und Finanzvermögen, Forderungen und liquide Mittel, Passiva Eigenkapital, Rücklagen und Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten.

Der Haushaltsplan ist laut Bühler nicht wie bisher in Einzelpläne mit Unterabschnitten aufgeteilt, sondern in Produkte und Produktbereiche. Es wird drei Teilhaushalte geben, einen für "Steuerung und Service", sprich die innere Verwaltung (früher Einzelplan 0), einen für "Gemeindeaufgaben" von Sicherheit und Ordnung bis Wirtschaft und Tourismus analog den bisherigen Einzelplänen 1 bis 8 sowie als dritten Teilhaushalt die Allgemeine Finanzwirtschaft (bisher Einzelplan 9). Es werden Konten gebildet für die einzelnen Bereiche. Bühler will den Stadträten einen "Übersetzer" für den neuen Haushaltsplan an die Hand geben. Auch wird der Vorbericht ausführlicher sein.

Die Stadträte mit kaufmännischer Ausbildung erkannten manches wieder. "Ich habe mit mit dem anderen schwer getan", bekannte Gabi Bihr.