"Rock am Ring" ist Kult - wo gefeiert wird, ist da eigentlich egal. Foto: dpa

"Rock am Ring" darf weiter so heißen - auch wenn das Festival gar nicht mehr am Nürburgring stattfindet. Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben.

"Rock am Ring" darf weiter so heißen - auch wenn das Festival gar nicht mehr am Nürburgring stattfindet. Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben.

Koblenz - Der Konzertveranstalter Marek Lieberberg darf wieder mit dem Titel "Rock am Ring" werben. Das Oberlandesgericht Koblenz hob am Freitag eine einstweilige Verfügung für die Rechte des bekannten Musikfestivals auf.

Das Landgericht Koblenz hatte im Juni entschieden, dass der Konzert-Riese kein Festival mit diesem Namen organisieren oder bewerben darf, wenn der frühere Geschäftspartner Nürburgring GmbH nicht Ja dazu sagt - die Rechte am Titel gehörten beiden Seiten. Dagegen hatte Lieberberg Berufung eingelegt.

Der Veranstalter will mit dem Festival nach Mönchengladbach ausweichen, weil er sich mit dem neuen Eigner an der Rennstrecke - dem Autozulieferer Capricorn - nicht auf eine Fortsetzung einigen konnte.