Norberg Moosmann Foto: Archiv

Verwaltungsgericht lehnt Klage Norbert Moosmanns auf höhere Pension ab. Fast zwei Jahre lang krankgeschrieben.

Rickenbach - Dem früheren Bürgermeister von Rickenbach, Norbert Moosmann (45, parteilos), steht keine höhere Pension zu. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Moosmann ist mit seinen Klagen gescheitert, mit denen er eine Anerkennung von Dienstunfällen aus seiner Amtszeit und ein höheres Ruhegehalt erzielen wollte.

Moosmann war von 2007 bis 2012 Bürgermeister von Rickenbach (Kreis Waldshut). Dann wurde er krankheitsbedingt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Davor war er rund zwei Jahre nahezu ununterbrochen krankgeschrieben. Vorausgegangen waren immer wieder Spannungen zwischen Moosmann, der Verwaltung und dem Gemeinderat. Der Zwist gipfelte im Sommer 2011 in einem angeblichen Brandanschlag auf Moosmann in seinem Büro. Im Herbst 2012 wurden der ehemalige Bürgermeister und sein Lebensgefährte in Waldshut-Tiengen zu Geldstrafen verurteilt, weil sie den Überfall selbst inszeniert hatten. Moosmann streitet dies bis heute ab.

Jetzt wollte er erreichen, dass das Freiburger Verwaltungsgericht anerkennt, dass mehrere Verbalattacken gegen ihn und Farbschmierereien an seinem Dienstauto als Dienstunfälle gewertet werden. Außerdem wollte Moosmann die Übernahme von Behandlungskosten einklagen. Die Richter lehnten dies ab, da die Vorfälle nicht die Ursache der Dienstunfähigkeit des Bürgermeisters gewesen seien und ein körperlicher Schaden durch die Anfeindungen, denen Moosmann ausgesetzt gewesen sein will, nicht nachweisbar sei. Im Gegenteil: In den Zeiträumen, in denen Moosmann angegriffen worden sein will, habe er teilweise seinen Dienst versehen und sei zur Arbeit gegangen.

Ein weiterer Rechtsstreit ist vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anhängig. Es geht um das Disziplinarverfahren, das der Kreis Waldshut nach dem Urteil von 2012 gegen den Ex-Bürgermeister angestrengt hatte. Es hatte zur Folge, dass Moosmann das Ruhegehalt aberkannt wurde. Der Entscheid ist jedoch nicht rechtskräftig geworden.