Mehr als 30 Prozent der Europäer stellen ihre Urlaubsreisen inzwischen im Internet zusammen Foto: dpa

Ein Drittel der Anbieter von Reiseseiten im Internet verstößt gegen Verbraucherschutz, kritisiert die EU.

Brüssel - Egal ob Flug, Hotel oder gleich der ganze Urlaub – mehr als 30 Prozent der Europäer stellen ihre Reisen inzwischen im Internet selbst zusammen. Die EU-Kommission nimmt die Reiseseiten unter die Lupe und hat inzwischen weniger zu beanstanden: „Von den 552 getesteten Webseiten sind dank der gemeinsamen Bemühungen von Mitgliedstaaten und Kommission nunmehr 62 Prozent im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften“, sagte Verbraucherschutzkommissar Neven Mimica am Montag in Brüssel. Vor einem Jahr sah dies noch anders aus. Damals monierten die Fahnder 382 von 552 überprüften Online-Angeboten, bei denen wichtige Angaben fehlten.

Derzeit laufen noch gegen 209 Online-Portale „weitere Maßnahmen“, davon haben 52 Betreiber bereits zugesagt, die Mängel abzustellen, erklärte Mimica. In Deutschland nahmen sich die Behörden 33 Angebote für Urlaubs- und Geschäftsreisen vor. Elf entsprachen nicht den Anforderungen des EU-Rechtes.

Die Kontrolleure fanden heraus, dass auf 162 Seiten (30 Prozent) klare Angaben über die Identität des Anbieters fehlten. Es gab keine Mail-Adresse, über die der Kunde Kontakt hätte aufnehmen können. 28 Prozent der getesteten Seiten enthielten keine Hinweise, wohin sich der Verbraucher wenden kann, wenn er Grund zu Beschwerden hat.

Trotz intensiver Bemühungen der Mitgliedstaaten und der EU fehlten auf 133 Seiten (24 Prozent) klare Angaben über verpflichtende oder freiwillige Zusatzkosten wie Gepäck, Versicherung oder Vorrang beim Boarding. 20 Prozent der Online-Anbieter (112 Seiten) listeten den verbindlichen Gesamtpreis einer Buchung nicht klar ersichtlich auf. „Ich werde nicht ruhen, bis die Rechte der Verbraucher uneingeschränkt beachtet werden“, kündigte EU-Kommissar Mimica in Brüssel an. Im nächsten Schritt sollen die 209 Internetportale, bei denen Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren, mit rechtlichen Mitteln gezwungen werden, die notwendigen Nachbesserungen vorzunehmen.