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Reinhard Löffler Kopfstoß-Affäre wird wieder aufgerollt

Frank Krause, vom 08.02.2012 06:00 Uhr
Sitzt für die CDU im Landtag: Reinhard Löffler Foto: CDU
Sitzt für die CDU im Landtag: Reinhard Löffler Foto: CDU
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Stuttgart - Die Akte schien schon im Archiv, nun aber kommt die so genannte Kopfstoß-Affäre wieder auf die Tagesordnung der Justiz: Das Amtsgericht Stuttgart hat beim Landtag beantragt, die Immunität des Stuttgarter CDU-Landtagsabgeordneten Reinhard Löffler aufzuheben. Dem 57-Jährigen wird vorgeworfen, am Neujahrstag 2010 einen anderen Mann tätlich angegriffen zuhaben. Der Vorwurf lautet auf vorsätzliche Körperverletzung. Um den Prozess vor dem Amtsgericht Stuttgart führen zu können, ist die Aufhebung der Immunität Löfflers nötig. An diesem Donnerstag wird der Ständige Ausschuss des Landtags darüber beraten. Entsprechende Informationen unserer Zeitung wurden am Dienstag sowohl beim Amtsgericht Stuttgart als auch beim Landtag bestätigt.

Um was geht es? Löffler, der seit 2006 dem baden-württembergischen Landtag angehört und im Parlament den Wahlkreis Stuttgart III (Nord) vertritt, hatte am Neujahrstag 2010 eine ehemalige Freundin besucht und war in deren Wohnzimmer auf einen PR-Berater getroffen. Dabei soll es zu einem Gerangel gekommen sein, bei dem Löffler seinem Gegenüber einen Kopfstoß verpasst haben soll. Während das Opfer umgehend Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart erstattete, wies der Stuttgarter Abgeordnete jede Schuld von sich. Er habe das Opfer versehentlich touchiert. "Von meiner Seite ging keine gezielte Gewalt gegen den Kläger aus", sagte Löffler damals.

Löffler sieht Aufhebung der Immunität entspannt entgegen

Doch sein Kontrahent ließ nicht locker und erreichte vor dem Amtsgericht eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 800 Euro. Damit schien der Fall erledigt, zumal die Staatsanwaltschaft Stuttgart alle Ermittlungen einstellte. Allein, Löfflers Kontrahent verfolgte den Fall weiter und erhob eine Privatklage gegen den Politiker. Das Pikante: Der damalige Landtagspräsident Peter Straub (CDU) weigerte sich lange Zeit, die Immunität seines Parteifreundes Löffler aufheben zu lassen.

Nun aber macht die Justiz die Akte wieder auf. Nach Recherchen unserer Zeitung hat das Amtsgericht Stuttgart über Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) den Antrag beim Landtag eingereicht, die parlamentarische Immunität Löfflers aufzuheben. "Der Antrag liegt vor", bestätigte der Landtagssprecher am Dienstag auf Anfrage. Sollte der Ständige Ausschuss am Donnerstag zustimmen und der Betroffene keinen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen, kann das Verfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart beginnen. "Es geht um den Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung", sagte die Sprecherin des Gerichts und sprach von einem "normalen Strafverfahren". Ob sich die Staatsanwaltschaft wieder in das Verfahren einschalte, sei offen. Im Fall einer Verurteilung liegt das Strafmaß für Löffler zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe.

Der CDU-Abgeordnete selbst sieht der Aufhebung seiner Immunität und dem anstehenden Prozess offenbar entspannt entgegen. "Dies gibt mir endlich die Möglichkleit, die Fakten aus meiner Sicht darzustellen", sagte Löffler am Dienstagabend auf Anfrage unserer Zeitung.

Kommentare (2)
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FEB
08
23:56 Uhr, geschrieben von Hochmut & Gealtbereitschaft
Völlig entspannt angehen - die Verhandlung briungt noch weitere Überraschungen
Löffers Sicht der Fakten - ja ja, nett. Der Gute vergißt, was in Wirklichkeit hinter der Geschichte steckt und der vorsätzliche Kopfstoß sicherlich einer Strafe bedarf, die Umstände, die zur Tat geführt haben, sind noch viel abartiger. Hier in der Landeshauptstandt freut man sich schon bei der Summe an Beweismitteln, auf Löfflers öffentliche Präsentation seiner Sichtweise. War das wohl seine erste Aggression ? Gibt es da vielleicht noch mehr Fälle ? Der Justizminister ist außen vor, der Verfahrensweg war nun mal vom Amtsgericht an das Justizminister, von dort an den Landtag und morgen an den Ständigen Ausschuß. Wäre es nicht ein Spaß, wenn die CDU-Freunde gegen die Aufklärung und Strafverfolgung eines Gewalttäters stimmen würden ? Leider haben die keine Mehrheit mehr und die Staatsanwaltschaft muss man fast in Schutz nehmen. Wer hier Karierre machen will kann doch nicht einen damaligen Abgeordneten einer Regierungspartei anklagen. Wäre es Opposition oder ein anderer gewöhnlicher Staßenschläger oder gar vein S21-Gegner gewesen, wäre das anders gelaufen.
FEB
08
10:12 Uhr, geschrieben von Roland Späth
Gefährliche Körperverletzung!
Ülicherweise wird ein Kopfstoss wie auch Fusstritte als gefährliche Körperverletzung geahndet, ein gewaltiger Unterschied zu etwa einer Ohrfeige, und damit auch nicht nachvollziehbar, dass die Stgt. StA das Verfahren nicht weiter betrieben hat, ausser man weiss, dass die StA's im Land grundsätzlich nicht gegen Politiker, Polizisten und andere "Merk"würden ermitteln wollen. Dass man einen Kontrahenten "versehentlich" mit dem Kopf touchiert, ist wohl kaum darstellbar, so dass die Gelassenheit, die "Fakten aus seiner Sicht darzustellen", aufgesetzt scheint. Er ist ja nicht der erste CDU Abgeordnete, dem "die Hand ausrutscht", das sollten wir nicht vergessen. Ob allerdings Stickelberger der Richtige ist, die Immunität aufzuheben, erscheint mehr als fraglich, ziert sich das Justizministerium in anderen Fällen doch auch, Staatsanwaltschaften per Dienstanweisung zu Ermittlungen aufzufordern, um nicht die wahren Verhältnisse offenlegen zu müssen.
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