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Im sogenannten Gabelmord-Prozess haben die Anwälte des 21-jährigen Angeklagten Revision eingelegt.

Ravensburg - Im sogenannten Gabelmord-Prozess haben die Anwälte des 21-jährigen Angeklagten Revision eingelegt. Das bestätigte das Landgericht Ravensburg am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Ein 21-jähriger Mann ist am 18. November vom Landgericht zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er einen Bekannten mit zwei Gabelstichen in den Brustkorb getötet hat.

Richter: Der Täter habe brutal gemordet

Mit diesem Urteilsspruch war das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Mann habe sein Opfer „auf brutale Weise zu Tode gebracht“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Laut Anklage hatte der 21-Jährige einen 53-jährigen Bekannten zuerst mit dem Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann mit der Gabel erstochen. Ob der Prozess erneut aufgerollt wird, wird voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr entschieden.

Die Anwälte des Angeklagten haben nach Angaben des Landgerichts einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen. Die Frist läuft ab dem Tag der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung. Diese schriftliche Urteilsbegründung werde den Anwälten voraussichtlich im Dezember zugestellt, heißt es beim Landgericht. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft hatte die Verteidigung auf ein Totschlagsdelikt im Affekt plädiert.