21-Jähriger hatte seinen Bekannten mit der Gabel erstochen - Verteidigung plädierte auf Totschlag.

Ravensburg - Weil er einen Bekannten mit zwei Gabelstichen in den Brustkorb ermordet hat, muss ein 21-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Der Mann habe sein Opfer „auf brutale Weise zu Tode gebracht“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Hutterer am Freitag im Landgericht Ravensburg. Der 21-Jährige habe eine „problematische Persönlichkeit“.

Richter hält sich an Forderung der Staatsanwaltschaft

Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seinen 53-jährigen Bekannten zuerst mit einem Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann mit der Gabel erstochen hatte. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft hatte die Verteidigung auf ein Totschlagsdelikt im Affekt plädiert. Der Angeklagte zeigte außer einem kaum merklichen Nicken mit dem Kopf keinerlei Reaktion auf das Urteil.

Das Opfer lebte in einer städtischen Notunterkunft

Das Opfer war ein Alkoholiker, der in Riedlingen (Kreis Biberach) in einer städtischen Notunterkunft lebte. Zum Tatzeitpunkt - nach Ansicht des Gerichts der 30. Dezember vergangenen Jahres gegen 23 Uhr - hatte der Mann knapp 4,2 Promille im Blut. Der 21-Jährige hatte den Bekannten in der Unterkunft besucht. Den Tathergang beschrieb der Richter in seiner Urteilsbegründung, die gut eine halbe Stunde dauerte, im Sinne der Anklage. Obwohl der 53-Jährige den Gürtel-Angriff überlebte und „röchelnd am Boden lag“, sei der Angeklagte nicht zur Besinnung gekommen. Vielmehr habe er eine „billige Gabel genommen in der Absicht, sein Opfer mit einem Stich ins Herz zu töten“, so der Richter.

Gabel drang elf Zentimeter in den Brustkorb des Opfers ein

Dazu habe der Angeklagte zunächst mit einem schwächeren Stich ausprobiert, ob er den Brustkorb durchstoßen könne. In einem zweiten Stich habe er dann mit voller Wucht zugestoßen, so dass die Gabel elf Zentimeter tief in den Brustkorb eindrang. Dadurch wurde das Opfer an der Lunge verletzt. Auch den 20- bis 30-minütigen Todeskampf des Opfers habe der Täter mitbekommen, ohne einen Rettungswagen zu rufen. Stattdessen habe der 21-Jährige versucht, die Spuren der Tat zu verwischen.

Richter spricht von niedrigen Beweggründen und Heimtücke

Hutterer sah niedere Beweggründe und Heimtücke als Mordmerkmale gegeben. Der Mord sei nicht nur aus verletztem Ehrgefühl geschehen - das Opfer hatte den Angeklagten offenbar als Muttersöhnchen beleidigt. Hintergrund der Tat sei vielmehr „narzisstisches Dominanzverhalten“ des Angeklagten gewesen. Die Verteidigung sprach in einer ersten Reaktion davon, dass das Gericht offenbar weite Teile der Verhandlung nicht mitbekommen habe. Ob Revision eingelegt wird, war zunächst unklar.