Neue Regelung für die Ortsvorsteher

Rangendingen (bei). Die Entschädigung für die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Ortsvorsteher und der Gemeinde- und Ortschafträte wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am Montag neu bestimmt.

Anlass für die Anpassung der Satzung war der Fall der Einwohnerzahlen von Bietenhausen und Höfendorf unter die Grenze von 500 und die damit einhergehende deutlich niedriger ausfallende Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher.

Der faktische Rückgang der Entschädigung um 44,7 Prozent sei angesichts eines eher geringen Rückgangs der Einwohnerzahlen nicht gerechtfertigt, sagte Bürgermeister Johann Widmaier. Er schlug deshalb eine Satzungsänderung vor, die diesen Rückgang zum Teil ausgleicht und vom Gemeinderat so auch angenommen wurde.

Die Vergütung wurde auf 70 Prozent der Aufwandsentschädigungen eines ehrenamtlichen Bürgermeisters festgelegt. Zugleich wurde die Entschädigung für die Tätigkeit der Gemeinde- und Ortschafträte angepasst.