Die meiste Zeit bleibt die Öffentlichkeit vor der verschlossenen Gerichtstür. Foto: Archiv

Verhandlung wird hinter verschlossenen Türen fortgesetzt. Anwalt legt gegen Fragen Veto ein.

Hechingen/Rangendingen - Am dritten Verhandlungstag am Landgericht Hechingen um die Brandserie in Rangendingen ist die Öffentlichkeit erneut in weiten Teilen ausgeschlossen worden. Der 22-Jährige Angeklagte, ein Feuerwehrmann aus Rangendingen, hatte bereits am Donnerstag die ihm zur Last gelegten Taten eingeräumt.

Mehrere Stunden lang wurden gestern hinter verschlossenen Gerichtstüren Freunde und Bekannte zum persönlichen Umfeld des Angeklagten befragt. Bei der Aussage des Feuerwehrkommandanten von Höfendorf war dann die Öffentlichkeit für kurze Zeit wieder zugelassen. Der Kommandant wurde auch vom psychiatrischen Gutachter Peter Winckler aus Tübingen befragt. Der musste sich schließlich vom Verteidiger des Angeklagten unterbrechen lassen. Der Anwalt legte gegen die Art der Fragestellung sein Veto ein. Zu persönlich, zu sehr das Innenleben seines Klienten betreffend seien die Fragen. Die Öffentlichkeit sei dann jeweils auszuschließen. Die Große Strafkammer des Landgerichtes Hechingen zog sich kurz zur Beratung zurück und gab dann dem Antrag des Rechtsanwalts statt – und die Zuhörer mussten für den Rest des Tages draußenbleiben.

Für den Angeklagten geht es darum, inwieweit er überhaupt schuldfähig ist, ob statt einer Gefängnisstrafe auch die Einweisung in eine psychiatrische Klinik in Frage kommt. Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt.