Das Bietenhausener Schützenhaus ist eines von sechs Gebäuden, die ein 22-jähriger Feuerwehrmann aus Rangendingen zwischen November und Februar angezündet haben soll. Foto: Stopper

Angeklagter in psychiatrischer Klinik: Öffentlichkeit wird vorerst von Verhandlung gegen 22-Jährigen ausgeschlossen.

Hechingen - Der Gerichtssaal 168 des Hechinger Landgerichts war am Dienstag zum Prozessauftakt gegen den mutmaßlichen Rangendinger Brandstifter voll. Doch die Besucher mussten schon nach der Anklageschrift den Saal wieder verlassen, denn der Prozess wurde vorerst nichtöffentlich verhandelt.

Der 22-jährige schmächtige Angeklagte schluchzt bereits, als ihn Richter Herbert Anderer nach seinem Geburtsdatum und Wohnort fragt. Er bringt kaum einen Ton heraus. Sein Anwalt legt ihm daraufhin beruhigend den Arm auf die Schulter.

Viele Besucher verärgert

Viel mehr bekamen die Besucher gestern beim Prozessauftakt um eine Serie von Brandstiftungen im Raum Rangendingen am Landgericht Hechingen nicht zu sehen und zu hören. Der Anwalt des Angeklagten stellte gleich nach der Anklageschrift den Antrag, die Öffentlichkeit für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon auszuschließen. Diesem wurde stattgegeben, da der Angeklagte derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist. Richter Anderer schloss die Öffentlichkeit von der Vernehmung von sieben Zeugen, die teilweise zur Familie des Angeklagten gehören, und der Anhörung des psychiatrischen Gutachters aus. Begründung: Es könnten Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Die Besucher warteten daraufhin noch über eine halbe Stunde vergeblich, da nicht klar war, wie lange am ersten Prozesstag nichtöffentlich verhandelt wird. Viele waren verärgert, als Richter Anderer ihnen mitteilte, dass es sich erst morgen, Donnerstag, entscheidet, ob überhaupt wieder Besucher zum Prozess zugelassen werden.

Dem Angeklagten, der ein Mitglied der Rangendinger Feuerwehr ist, wird in dem Prozess Brandstiftung in sechs Fällen vorgeworfen. Er habe die "Bevölkerung verängstigt", sagte der Staatsanwalt gestern. Konkret geht es um folgende Fälle, für die er verantwortlich sein soll: Ein Brand in einem Holzlagerschuppen in der Trillfinger Straße in Höfendorf, der mit Teelichtern verursacht wurde und Sachschaden in Höhe von etwa 2500 Euro anrichtete. Im zweiten Fall geht es um das Schützenhaus im Rangendinger Ortsteil Höfendorf, das Anfang Dezember 2013 komplett niederbrannte. Der Schaden beläuft sich hier auf 250.000 Euro. Auch der Brand im Schützenhaus im Rangendinger Ortsteil Bietenhausen, einen Tag vor Heiligabend 2013, wird ihm zur Last gelegt. Schaden entstand hier in Höhe von 100.000 Euro.

Vorgeworfen wird ihm ebenfalls, ein Strohlager im Schuppengebiet Kraine in Bietenhausen am Silvesterabend 2013 angezündet zu haben, wobei Sachschaden in Höhe von 1000 Euro entstand.

Die fünfte und sechste Tat, die ihm vorgeworfen werden, ereigneten sich beide an einem Samstag im Februar dieses Jahres: Der Brand im Rangendinger Schützenhaus, bei dem eine geplatzte Wasserleitung das Feuer löschte, und der Brand in einem leer stehenden Gebäude in Höfendorf. In beiden Fällen soll der mutmaßliche Brandstifter eine Zündvorrichtung benutzt haben: Er steckte einen Glühdraht in eine Steckdose, der mit einem Zeitzünder gekoppelt war. Wenige Tage nach diesen Brandstiftungen im Februar nahm die Polizei den jetzt Angeklagten fest.

u Der Prozess wird morgen, Donnerstag, um 8.30 Uhr im Saal 169 am Landgericht Hechingen fortgesetzt.