Am vierten Prozesstag gegen den Rangendinger Brandstifter erschein der Angeklagte erstmals in Fußfesseln vor Gericht. Foto: Archiv

Vierter Prozesstag gegen den Rangendinger Brandstifter. Erstmals in Fußfesseln vor Gericht.

Hechingen/Rangendingen - "Mangel in der Durchführung": So bewertete am vierten Prozesstag gegen den Rangendinger Brandstifter ein Gutachter gestern die selbst gebastelten Zündvorrichtungen des Mechatronikers, die in einem leerstehenden Gebäude und im Rangendinger Schützenhaus sichergestellt worden waren. Der Großteil der Zeugen, Freunde und Bekannte aus dem persönlichen Umfeld des 22-jährigen Angeklagten, wurde vor der Großen Strafkammer des Hechinger Landgerichtes wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.

Der forensische Psychiater Peter Winckler aus Tübingen blieb dabei jeweils im Saal. Er soll nach der Vernehmung weiterer Zeugen und vor den Plädoyers des Verteidigers Andreas Baier und des Staatsanwalts Markus Engel ein Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit des 22-Jährigen abgeben, der gestern zum ersten Mal während des Prozesses in Fußfesseln in den Saal geführt wurde.

Der Angeklagte, selber Mitglied der Rangendinger Feuerwehr und in seiner Jugend als Schütze aktiv, hat inzwischen eingeräumt, zwischen Oktober 2013 und Februar 2014 sechs Brände gelegt zu haben (wir berichteten). Hinter verschlossenen Gerichtstüren machte er zudem detaillierte Angaben zu seinen Taten. Am zweiten Prozesstag hat er sich bei den Geschädigten, darunter auch die Vorsitzenden der Schützenvereine, Höfendorf, Rangendingen und Bietenhausen entschuldigt.

Um die Brände zu legen hatte der gelernte Mechatroniker in seiner Firma in Albstadt Sparstellentransformatoren entwendet und mit Drähten, Kabeln und Zeitschaltuhren zu einer Zündvorrichtung zusammengebaut. Vom Vorsitzenden Richter Herbert Anderer nach der Tauglichkeit der Brandsätze gefragt, erläuterte Gutachter Jochen Abele, dass die Zündvorrichtung zwar gängig sei, in der Durchführung jedoch einen Mangel hatte: Die Hitzeentwicklung habe nicht ausgereicht, um ein Feuer zu entfachen; diese reichte nicht einmal, um den Reifenstapel in dem leerstehenden Haus in Höfendorf, an dem sie deponiert worden war, zu entzünden. Der Hausbesitzer entdeckte den Brandzünder vor Ablauf der auf der Zeitschaltuhr eingestellten dreißig Stunden und rief die Polizei.

Die Verhandlung wird am kommenden Freitag fortgesetzt