Wird wohl noch eine Weile leer stehen bleiben: Im ehemaligen Verkaufsraum der Bäckerei Gulde wird kein Ableger von "Bucki’s Novo-Bar" einkehren. Foto: Beiter Foto: Schwarzwälder-Bote

Leerstand: Kein "Bucki’s"-Ableger / Baurecht verhindert Zustimmung des Gemeinderates

Von Roland Beiter

Während der Gemeinderatssitzung gab es Bedenken am Plan der Firma Spiel & Freizeitbetriebe, eine neue Gaststätte in der Haigerlocher Straße einzurichten. Das allein wäre jedoch kein Grund gewesen, dem Vorhaben abzusagen.

Rangendingen. In der Haigerlocher Straße 19 in Rangendingen wird es keinen Ableger von "Bucki’s Novo-Bar" aus Bisingen geben. Eine simple baurechtliche Beanstandung kam dem Gemeinderat da gerade recht, dem Bauvorhaben in der Ortsmitte das städtebauliche Einvernehmen der Gemeinde zu verweigern. Allein schon die Sitzungseinladung zur Gemeinderatsitzung hatte die Anlieger in der Ortsmitte stutzig gemacht.

Für das Gebäude in der Haigerlocher Straße 19, wo bis vor gut zwei Jahren die Bäckerei Gulde ihre Backwaren verkauft hatte, war von einer Nutzungsänderung und der Einrichtung und dem Betrieb einer Gaststätte im Erdgeschoss die Rede, inklusive der Anbringung einer Werbeanlage und der Einrichtung einer Außenbewirtung, sprich eines Biergartens. Hellhörig wurden die Anlieger allerdings, als sie den Namen des Bauherrn erfuhren. Dabei handelt es sich um die Firma Spiel & Freizeitbetriebe e.K. aus Bisingen, die dort die ehemalige Gaststätte Löwen unter dem Namen "Bucki’s Novo-Bar Bistro Lounge" betreibt.

Sollte die neue Gaststätte in der Haigerlocher Straße der Novo-Bar ähneln, hätten sie "bedeutende Einwendungen und befürchteten erhebliche Probleme für die Rangendinger Ortsmitte", schilderte der Sprecher der Anwohner, Adolf Beiter, bei der Bürgerfragestunde vor dem Gemeinderat seine Bedenken. Im Bisinger "Bucki’s" seien zehn Spielautomaten aufgestellt, es herrsche diffuses Licht und die Scheiben seien zugeklebt, hatte Beiter sich mit eigenen Augen überzeugt. "In unseren Augen ist das eine Spelunke", stellte er fest. Ganz besonders stießen den Anliegern die Öffnungszeiten auf. Die Bisinger Bar habe Sonntag bis Donnerstag von 9 bis 3 Uhr, sowie Freitag und Samstag sogar bis 5 Uhr in der Nacht geöffnet.

Doch weder der planerische noch der schriftliche Teil des Bauantrags gebe irgendwelche Hinweise auf einen Spielhallenbetrieb, erläuterte Bauamtsleiter Oliver Freiberg. Somit dürften, nach den neuesten Richtlinien, in diesem Fall dann höchstens zwei Spielautomaten in der Gaststätte aufgestellt werden, merkte Magdalena Dieringer an. "Sobald da drei stehen, machen wir da wieder dicht", sprach sie eine eindeutige Warnung an.

Bauantrag scheitert wegen zu wenigen Stellplätzen

So weit wird es zur Erleichterung der Anlieger wohl erst gar nicht kommen müssen, denn letztlich scheitere der Bauantrag an einer ganz simplen baurechtlichen Unzulänglichkeit. Wie Freiberg erläuterte, müssten für die Gaststätte mindestens vier Stellplätze ausgewiesen sein. Laut Bauplan sind dies allerdings nur zwei. Und die seien nicht einmal nutzbar, wie Paul Maichle feststellte. "Wer früher Weckle beim Gulde geholt hat, weiß, dass man dort vor dem Haus auf keinen Fall nebeneinander, sondern nur hintereinander parken konnte", stimmte ihm ein anderes Ratsmitglied zu.

Aufgrund dieser "schwerwiegenden öffentlichen Interessen" gegen das Bauvorhaben, wie es Bauamtsleiter Freiberg formulierte, sprach sich der Gemeinderat einstimmig gegen ein Einverständnis der Gemeinde für das Baugesuch aus.