Der Angeklate versuchte unter anderem mit einem Messer 2500 Euro zu erpressen. Foto: ©gebphotography/Fotolia.com (Symbolfoto)

Räuberischer Angriff auf einen Autofahrer. 29-jähriger Rangendinger kommt mit Bewährungsstrafe davon.

Hechingen/Rangendingen - Wegen räuberischen Angriffs auf einen Autofahrer, versuchter schwerer räuberischer Erpressung und Bedrohung wurde ein 29-jähriger Rangendinger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

"Sie haben wirklich unverschämtes Glück gehabt", wandte sich der Vorsitzende Richter Hannes Breucker an den Angeklagten. Der Richter machte dem jungen Mann allerdings in unmissverständlichen Worten klar, dass es kein Pardon geben wird, wenn er seine Bewährungsauflagen nicht einhält: Zusammenarbeit mit einem Bewährungshelfer, eine ambulante Suchttherapie sowie unangemeldete Kontrollen der Leberwerte und Drogenscreenings. "Sie stehen immer noch mit einem Bein im Gefängnis".

Beleidigung, Bedrohung und Messer-Überfall

Breucker hielt dem 29-jährigen seine Straftaten noch einmal einzeln vor: Die Beleidigung und Bedrohung von Gästen in einer Rangendinger Kneipe, dann der Messer-Überfall auf einen Autofahrer mit dem Versuch, 2500 Euro zu erpressen, und schließlich die Beleidigung und Bedrohung von Polizeibeamten. Wäre er bei der polizeilichen Vernehmung an einen Haftrichter geraten, der ihn festgenommen hätte, so wäre der Fall für ihn ganz anders verlaufen: "Sie wären in Untersuchungshaft gekommen, hätten ihre Arbeitsstelle und womöglich ihren Wohnsitz verloren", verdeutlichte der Kammervorsitzende.

Warum bekommt der Angeklagte also noch eine zweite Chance? Dazu habe er, wie Breucker erklärte, maßgeblich selber beigetragen. Seit dem Vorfall im August vergangenen Jahres habe er alles richtig gemacht: Er sei nicht untergetaucht, immer zu den Hauptverhandlungen erschienen und habe keine weiteren Straftaten begangen. Auch habe er sich der umfangreichen Exploration durch einen psychologischen Sachverständigen gestellt und seine Alkohol- und Cannabiskonsum reduziert beziehungsweise ganz eingestellt. Auch habe er ein umfangreiches Geständnis abgelegt und in der Verhandlung Einsicht gezeigt und sich bei den Opfern entschuldigt.

Außerdem sei der Angriff auf den Autofahrer ein völlig dilettantischer und untauglicher Versuch der räuberischen Erpressung gewesen. Das Vermögen des Opfers sei nie gefährdet gewesen, der Autofahrer habe die Tat gut verkraftet.

Verminderte Schuldfähigkeit attestiert

All das spreche dafür, die Tat als minderschweren Fall einzustufen. Dazu komme noch die vom Gutachter attestierte erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch den Alkohol- und Cannabis-Konsum. Und er habe großes Glück mit seinem Verteidiger gehabt, der ihn sehr gut beraten habe.

Aber, so erklärte Breucker, auch die drei Jahre Haft, die der Staatsanwalt gefordert habe, seien angesichts der Gefährlichkeit des Messerübefalls durchaus nachvollziehbar gewesen. Die Kammer nehme die Verantwortung jedoch auf sich, dem jungen Mann wegen seiner Zuverlässigkeit und günstiger Prognosen eine zweite Chance durch eine Bewährungsstrafe zu geben: »Sie haben es selber in der Hand, dass so etwas nie wieder vorkommt«.Der Angeklagte und der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist rechtskräftig.