Ein Wasserwerfer kann es einfach nur regnen lassen oder aber Menschen mit hartem Strahl verletzen - wie am „Schwarzen Donnerstag“ 2010. Doch wer war für den Einsatz damals verantwortlich? Foto: dpa

Nur Wasserregen oder ein harter Wasserstrahl - Wer war am "Schwarzen Donnerstag" für die Einstellung der Wasserwerfer zuständig? Ein angeklagter Polizeiführer sagte im Prozess am Mittwoch aus, von Stuttgarts Polizeichef Siegfried Stumpf habe man keine Anweisung bekommen.

Nur Wasserregen oder ein harter Wasserstrahl - Wer war am "Schwarzen Donnerstag" für die Einstellung der Wasserwerfer zuständig? Ein angeklagter Polizeiführer sagte im Prozess am Mittwoch aus, von Stuttgarts Polizeichef Siegfried Stumpf habe man keine Anweisung bekommen.

Stuttgart - Die juristische Aufarbeitung des eskalierten Polizeieinsatzes gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 kommt vor dem Landgericht nur schleppend voran. Minute für Minute schilderten die wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt angeklagten zwei Polizeiführer am Mittwoch die Geschehnisse des Tages: wie, wann und warum sie mehrere Wasserwerfer auffahren ließen. Vom harten Strahl am Kopf getroffen wurden am „Schwarzen Donnerstag“ mindestens neun Projektgegner verletzt.

Von der obersten Einsatzleitung um Stuttgarts Polizeichef Siegfried Stumpf habe man keine Anweisung bekommen, nur Wasserregen einzusetzen, versicherte ein Angeklagter. Er hatte aus dem Schlossgarten heraus mit der Einsatzleitung im Polizeipräsidium kommuniziert. Der Einsatz sei „ohne Einschränkungen“ freigegeben worden.

Stumpf habe in einem Funkspruch auch betont, ein Wasserwerfer müsse auch „Wirkung erzielen“, berichtete der Angeklagte. „Wer so einen Funkspruch abgibt, der meint damit keine Beschränkung.“ Auch habe Stumpf zuvor stets „konsequentes Vorgehen“ gegen die Demonstranten gefordert.

Als er sah, sagte der Angeklagte, wie sich die Lage an dem Tag im Schlossgarten für die Polizei verschlechterte, hatte er zuvor per Funk bei der Einsatzleitung um Erlaubnis zum Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray gebeten. Diese sei ihm umgehend und ohne Rückfrage nach einer Begründung erteilt worden, sagte der Angeklagte weiter. Stumpf habe später am Tag auch neben ihm gestanden, den Einsatz beobachtet - und nichts beanstandet.

Der Prozess gegen die beiden Polizisten soll aufklären, warum die ihnen unterstellten Besatzungen der Wasserwerfer nicht nur Wasserregen abgaben, sondern auch harte Wasserstöße. Diese trafen mindestens neun Projektgegner am Kopf verletzen einige davon schwer. Ein Rentner ist seither fast blind.

Am „Schwarzen Donnerstag“ waren weit mehr als hundert Menschen verletzt worden, die meisten durch Pfefferspray. Der Prozess um den Wasserwerfer-Einsatz am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten wird am 8. Juli (9 Uhr) fortgsetzt. Das Landgericht hat ihn bis Ende des Jahres terminiert.