Am Freitag wird das Urteil des Heilbronner Schöffengerichts im Prozess um die beispiellose Brandserie zwischen Backnang, Bietigheim und Bruchsal erwartet. Foto: dpa

Für seine Brandstiftungen bei Autohändlern, Firmengebäuden und einem Möbelhaus soll der 30-jährige Ralf G. aus Affalterbach im Kreis Ludwigsburg neun Jahre im Gefängnis büßen. Diese Strafe hat die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den ehemaligen Feuerwehrmann vor dem Heilbronner Schöffengericht gefordert.

Heilbronn - Für seine Brandstiftungen bei Autohändlern, Firmengebäuden und einem Möbelhaus soll der 30-jährige Ralf G. aus Affalterbach im Kreis Ludwigsburg neun Jahre im Gefängnis büßen. Diese Strafe hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag im Prozess gegen den ehemaligen Feuerwehrmann vor dem Heilbronner Schöffengericht gefordert. „Er hat mit seinen Taten enormen Schaden angerichtet und Existenzängste ausgelöst“, sagte die Vertreterin der Ermittlungsbehörde in ihrem Plädoyer.

Die Rechtsanwältin des gelernten Müllers legte sich nicht auf eine konkrete Forderung fest, bat aber um eine deutlich mildere Strafe. Das Urteil der Richter wird für den kommenden Freitag erwartet. In seinem Schlusswort hatte der geständige Brand-stifter reuevolle Töne angeschlagen. „Mir tut es wirklich leid, was ich gemacht habe. Ich kann nicht erklären, wie es zu so großen Schäden kam“, sagte Ralf G. am Dienstag.

Bei der monatelang andauernden Brandserie zwischen Backnang, Bietigheim und Bruchsal sind vor allem hochwertige Luxusautos, aber auch Warenlager und eine Halle des Bietigheimer Zahntechnik-Herstellers Dürr Dental in Flammen aufgegangen. Der angerichtete Schaden wird inzwischen mit knapp 15 Millionen Euro beziffert, zeitweise war sogar von 19 Millionen Euro die Rede.

Und: Zwei Brandstiftungen im Bietigheimer Ellental-Gymnasium und in einer Besigheimer Realschule sind in der Rechnung noch gar nicht enthalten. Für die nächtliche Zündelei an den zwei Bildungseinrichtungen hat die Polizei ebenfalls den 30-Jährigen im Verdacht, konnte ihm die Brandlegung aber nicht nachweisen. „Bei Feuer fehlen aussichtsreiche Ermittlungsansätze oft“, umriss die Staatsanwältin das Problem. Sie sprach von „einer wirklich außergewöhnlichen Brandserie“, räumte aber ein, dass die Taten ohne Geständnis von Ralf G. wohl nicht aufgeklärt worden seien.

In die gleiche Kerbe hieb Rechtsanwältin Anke Stiefel-Bechdolf bei der Verteidigung des als Autonarr geltenden Handwerkers. „Er hat Angst und Schrecken in der Region ausgelöst. Aber: Wenn er geschwiegen hätte, wäre er ein freier Mann“, betonte sie. Mit unverhohlenem Spott kommentierte sie den Stolz der Ermittler über den Fahndungserfolg: „Die Polizei tappte im Dunkeln, hatte den Fall abgeschlossen. Erst der Brandstifter brachte die Aufklärung ins Rollen“.

Tatsächlich hatte Ralf G. sich erst in Verdacht gebracht, als er einen Streifenwagen anhielt und einen angeblichen Brandstifter meldete. Erst als die Ermittler beim Tipp-geber nachforschten, kamen sie auf die Spur. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigerin sprachen sich vehement für eine Therapie des 30-Jährigen aus – wohl wissend, dass der Affalterbacher bei den üblichen Angeboten im Vollzug durchs Raster fällt. Von einer krankhaften Persönlichkeitsstörung kann keine Rede sein, auch ein ernsthaftes Alkoholproblem hat er nicht. Ins Gewicht wird beim Urteil am Freitag neben dem im Prozess wiederholten Geständnis fallen, dass Ralf G. trotz einer Bewährungsstrafe zum Feuerzeug griff. Im Dezember 2012 war er wegen Diebstahl von Autozubehör in Backnang zu drei Monaten verurteilt worden. Unbeeindruckt vom Richterspruch zündelte er schon acht Tage später wieder.