Viele Arbeitnehmer profitieren von einem Entlastungstarif – die Angebote sind aber nicht uneingeschränkt zu empfehlen. Foto: ©blende40 - stock.adobe.com

Mit einem Beitragsentlastungstarif können Kunden einer privaten Krankenversicherung ihren Beitrag im Alter senken. Doch für wen lohnt sich eine solche Zusatzzahlung? Die Stiftung Warentest hat die Angebote von 22 Versicherern untersucht.

Stuttgart - Viele Arbeitnehmer profitieren von einem Entlastungstarif – die Angebote sind aber nicht uneingeschränkt zu empfehlen.

Was bringt ein Beitragsentlastungstarif?
Wer privat krankenversichert und berufstätig ist, sollte möglichst Kapital ansparen, um die Versicherungsbeiträge auch im Alter weiter zahlen zu können. Denn im Gegensatz zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen sinken die der privaten Anbieter im Alter nicht mit der dann niedrigeren Rente. Mit einem Beitragsentlastungstarif sind sie immerhin nicht mehr ganz so hoch. Als größten Vorteil der Zusatzzahlung bewertet die Stiftung Warentest die unkomplizierte Handhabung: Der Versicherer bucht den Versicherungsbeitrag mit dem Zusatztarif ab und verrechnet später, im Alter, die Entlastung mit dem zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag. „Andere Formen der Geldanlage sind aufwendiger“, sagt Ulrike Steckkönig, „Finanztest“-Redakteurin. Manchen hilft der Tarif zudem, sich zu disziplinieren – denn das eingezahlte Geld kann nicht für andere Dinge ausgegeben werden.
Für wen lohnt sich der Tarif besonders?
Den größten Nutzen eines solchen Tarifs hat der Arbeitnehmer: Er erhält unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss seines Arbeitgebers. Dieser darf allerdings die Hälfte des tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags nicht übersteigen. Der Zuschuss beträgt derzeit maximal 317,55 Euro im Monat. Das ist die Hälfte des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkasse. Ist diese Summe mit dem Krankenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers nicht ausgeschöpft, bezuschusst der Arbeitgeber Beiträge für ebenfalls privat versicherte Kinder – oder eben für einen Entlastungstarif.
Bis wann rechnet sich der Abschluss?
Für den Vergleich sind die Tester von einem 40-jährigen Modellkunden ausgegangen, der durch den Abschluss des Tarifs später um monatlich 100 Euro entlastet werden möchte. Und das nicht ohne Grund, erklärt Steckkönig: „Ab einem gewissen Zeitpunkt ist das Verhältnis zwischen der Einzahlung und der tatsächlichen Entlastung für den Kunden nicht mehr so günstig.“ Zahle ein Kunde erst mit 50 Jahren in den Tarif ein, seien die zu zahlenden Beiträge entsprechend höher als bei einem Abschluss mit 40 Jahren. Prinzipiell wäre es also besser, den Tarif so früh wie möglich abzuschließen. „Aber wer weiß mit Anfang 30 heutzutage schon, ob er in 20, 30 Jahren noch ein regelmäßiges hohes Einkommen haben wird?“
Wer sollte besser auf den Tarif verzichten?
Für Angestellte, die in Betracht ziehen, später einmal in Teilzeit zu arbeiten, sind die Tarife wenig geeignet. Auch Selbstständige mit großen finanziellen Schwankungen, die sich vorstellen können, später einmal in die gesetzliche Krankenkasse zurück zu wechseln, sollten über andere Vorsorgemöglichkeiten nachdenken. „Die Zahlungen in den Entlastungstarif bekommt man nie wieder in Form von Euro zurück“, sagt Steckkönig. „Mit einer privaten Rentenversicherung zum Beispiel ist das Geld später noch da, selbst wenn man dann bei einem anderen Anbieter oder gesetzlich versichert ist.“

Wie gut sind die Angebote wirklich?

Was passiert, wenn man sich den Beitrag nicht mehr leisten kann?
Eine Auszahlung des eingezahlten Beitrags ist nicht möglich – auch nicht, wenn jemand den Tarif nicht fortführen kann; etwa, weil sich sein Beschäftigungsverhältnis geändert hat. In manchen Tarifen dürfen Kunden Beiträge vorübergehend aussetzen. Danach müssen sie aber mehr einzahlen. Teilweise können sie die Zahlung auch ganz einstellen. Dann fällt jedoch die Entlastung im Alter geringer aus. Kündigt der Versicherte den Zusatztarif, kommen die angesparten Mittel der Beitragsbegrenzung im Haupttarif zugute, schreibt die Stiftung Warentest. Nur in einzelnen Tarifen verlieren Kunden das Geld, wenn ihr Vertrag weniger als drei oder fünf Jahre bestand.
Was passiert bei einem Anbieterwechsel?
Bei manchen Anbietern kann der Kunde das angesparte Geld bei der Rückkehr in eine gesetzliche Versicherung auf eine private Zusatzversicherung übertragen, bei anderen ist das nicht möglich. Ein Wechsel zu einer anderen privaten Versicherung sei meist nicht sinnvoll, so die Warentester: Wer seinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen hat, verliert die Altersrückstellung (eine Rückstellung für höhere Behandlungskosten im Alter) komplett. Kunden mit neueren Verträgen dürfen die Rückstellung teilweise mitnehmen. Eine relativ verbraucherfreundliche Kapitalverwendung bei einem vorzeitigen Ausstieg bieten die Tarife der Versicherungen LVM, Huk-Coburg und Pax. Von Angeboten gegen Einmalzahlung, wie sie Allianz und Barmenia anbieten, raten die Tester ab: Die Versicherer bieten zwar etwas höhere Renditen. Doch auch ihr Verlustrisiko sei höher.
Wie gut sind die Angebote wirklich?
Die tatsächliche Entlastung ist geringer, als es zunächst scheint. „Die Tarife sind mit Vorsicht zu genießen“, sagt denn auch Ulrike Steckkönig. „Zum einen, da man den Beitrag lebenslang weiter zahlen muss und er im Laufe der Zeit noch steigen kann. Zum anderen sind die zu erwartenden Renditen nicht sehr hoch.“ Als eines von mehreren Vorsorgeelemente komme ein Beitragsentlastungstarif aber durchaus infrage – wenn man ihn sich denn problemlos leisten kann.