Am Sonntag musste die Polizei in Stuttgart und Ludwigsburg mit Hundertschaften einen Aufmarsch der Banden verhindern. Foto: www.7aktuell.de |

Wegen jahrelanger vorsätzlicher Straftaten war er zu Freiheitsstrafen von über drei Jahren verurteilt worden, jetzt hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht einen Eilantrag des "Präsidenten“ der verbotenen Gang Red Legion abgelehnt.

Stuttgart - Der „Präsident“ der verbotenen Gang Red Legion könnte möglicherweise aus Deutschland ausgewiesen werden. Die vom Regierungspräsidium Stuttgart im September 2014 verfügte sofort vollziehbare Ausweisung des türkischen Staatsbürgers lasse keine Rechtsfehler erkennen, begründete das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch seine Ablehnung eines Eilantrags des 1982 geborenen Antragstellers.

Der Mann war wegen jahrelanger vorsätzlicher Straftaten zu Freiheitsstrafen von zusammen über drei Jahren verurteilt worden. Sein Verhalten stelle auch gegenwärtig „eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr“ dar, argumentierte das Gericht.

Der Anwalt des Mannes, Franz Spindler aus Tübingen, betonte, noch sei nichts abschließend entschieden: "Unsere Klage ist weiter anhängig, die Sache läuft."

Die 2011 gegründete und 2013 verbotene Gruppierung Red Legion ist eine Gang aus mehrheitlich kurdisch-stämmigen Jugendlichen. Deren Aktivitäten fielen laut Gericht strafrechtlich in den Bereich der „Türsteher-Szene“ und gipfelten in gewaltsamen Auseinandersetzungen mit anderen ähnlich auftretenden Gruppierungen im Großraum Stuttgart.

Es gibt laut Gericht eine Nachfolgegruppierung für die Gang, von der sich der Antragsteller nicht glaubhaft distanziert hat. Auch die von ihm ins Feld geführte Erkrankung seiner Mutter müsse nicht dazu führen, die Ausweisungs-Entscheidung zu kippen. Er kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.