Am 30. September 2010 war der Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten aus dem Ruder gelaufen. Foto: dpa

Das Land Baden-Württemberg als Dienstherr der Polizei ist von Demoteilnehmern verklagt worden. Von Oktober an wird vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erneut der Polizeieinsatz am "Schwarzen Donnerstag" behandelt.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt voraussichtlich ab Oktober über die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes am „Schwarzen Donnerstag“. Dies teilte eine Behördensprecherin am Freitag mit und bestätigte damit einen Bericht der „Stuttgarter Zeitung“.

Nach Angaben des Gerichts haben sieben Personen gegen das Land Baden-Württemberg als Dienstherr der Polizei geklagt. Demnach argumentieren sie, sie seien Teilnehmer einer friedlichen Versammlung gewesen. Sie werfen den Beamten vor, dass der ausgesprochene Platzverweis rechtswidrig gewesen sei, da die Stadt die Auflösung der Versammlung hätte zuvor anordnen müssen. Schon deswegen hätten sie keine Räumung androhen dürfen. Der Einsatz unter anderem der Wasserwerfer sei unverhältnismäßig gewesen.

Am 30. September 2010 war ein Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten aus dem Ruder gelaufen. Demonstranten versuchten damals, die Fällung von Bäumen für das Grundwassermanagement des Bahnprojektes Stuttgart 21 zu verhindern. Bei dem Einsatz am „Schwarzen Donnerstag“ wurden laut Innenministerium rund 160 Menschen verletzt.