Der Mordprozess gegen Oscar Pistorius ist in der letzten Phase. Foto: dpa

Es geht voran im Prozess gegen Oscar Pistorius. Noch an diesem Montag will die Verteidigung der Richterin eine Zusammenfassung der Beweilsage vorlegen. Der südafrikanische Paralympics-Star steht unter Verdacht, seine Freundin ermordet zu haben.

Es geht voran im Prozess gegen Oscar Pistorius. Noch an diesem Montag will die Verteidigung der Richterin eine Zusammenfassung der Beweilsage vorlegen. Der südafrikanische Paralympics-Star steht unter Verdacht, seine Freundin ermordet zu haben.

Pretoria - Im Prozess gegen den südafrikanischen Paralympics-Star Oscar Pistorius hat seine Verteidigung am Montag Richterin Thokozile Masipa eine Zusammenfassung der Beweislage aus ihrer Sicht vorgelegt. Dies gilt als der letzte Schritt des Verfahrens vor den mit Spannung erwarteten abschließenden Plädoyers am 7. und 8. August. Es geht um die Frage, ob der Sportler seine Freundin Reeva Steenkamp in der Nacht zum 14. April 2013 vorsätzlich getötet hat oder ob es ein tragischer Irrtum war.

Das Material sei am Morgen von den Anwälten eingereicht worden, sagte ein Sprecher von Pistorius. Der Termin fand hinter verschlossenen Türen statt. Staatsanwalt Gerrie Nel hatte bereits in der vergangenen Woche seine Argumente vorgelegt.

Nel will die Richterin davon überzeugen, dass Pistorius seine Freundin vorsätzlich durch eine geschlossene Badezimmertür erschossen hat. Demnach soll es vor den tödlichen Schüssen einen heftigen Streit zwischen dem heute 27-Jährigen und dem Model gegeben haben.

Verteidiger plädiert auf Notwehr

Roux vertritt hingegen Pistorius’ Version, wonach er in der Toilette einen Einbrecher vermutete und in Panik handelte. Er plädiert auf Notwehr: Die Behinderung des unterschenkelamputierten Sportlers soll zu dem panikartigen Verhalten geführt haben. Eine Gutachterin bescheinigte dem Prothesensprinter während des Verfahrens eine „intensive Angststörung“.

Der „Blade Runner“ und die schöne Steenkamp waren seit drei Monaten zusammen und galten in Südafrika als Glamour-Paar. Auch 39 Prozesstage und 36 Zeugen konnten letztlich nicht klären, was in der Tatnacht wirklich geschah. Viel wird vom rhetorischen Geschick bei den Plädoyers abhängen.

Da es im südafrikanischen Strafrecht keine Geschworenen gibt, muss Masipa allein ein Urteil fällen und dabei die Glaubwürdigkeit des Angeklagten, die Schwere der Indizien und die Aussagen abwägen. Ihr Richterspruch wird für Ende August erwartet.

Während des Verfahrens hatte sich Pistorius als von starken Schuldgefühlen geplagter, sensibler Mann präsentiert. Immer wieder war er in Tränen ausgebrochen. Wird er des Mordes für schuldig befunden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.