Polizeibeamte beobachten in Pforzheim das Landgericht. Foto: dpa

Sieben der zehn Angeklagten im Pforzheimer Hells-Angels-Prozess sind zu Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Pforzheim - Im Pforzheimer Hells-Angels-Prozess sind sieben der zehn Angeklagten zu Bewährungsstrafen und Geldbußen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Drei Männer müssen ins Gefängnis - im längsten Fall für zwei Jahre und vier Monate. Die Mitglieder und Sympathisanten der im Juni 2011 verbotenen Rockergruppe hatten vor zwei Jahren die Konkurrenten der Türstehervereinigung United Tribuns angegriffen. Dabei gab es drei Schwerverletzte und mehrere Leichtverletzte.

Der Vorsitzende Richter Hermann Meyer, sprach zwar am Freitag von einer erschreckenden Gewaltbereitschaft auf beiden Seiten. Doch, so betonte er: „Die Auseinandersetzung war von beiden Seiten gewollt.“ Er wies auch auf eine günstige Sozialprognose einiger Rocker hin und darauf, dass zwei Hells Angels bei dem Kampf selbst schwer verletzt wurden.

Verteidiger und Staatsanwaltschaft erwägen eine Revision

Zur Urteilsverkündung des Landgerichts, die unter großen Sicherheitsvorkehrungen stattfand, waren mehr als ein Dutzend Sympathisanten gekommen. Die Polizei war mit etwa 40 Kräften vor Ort.

Das Pforzheimer Urteil hat Auswirkungen darauf, ob der Rockerclub verboten bleibt. Es muss jedoch erst rechtskräftig sein. Sowohl die Verteidiger der Männer als auch die Staatsanwaltschaft erwägen, Revision einzulegen. Die Anwälte hatten mehrheitlich Freisprüche für die Rocker gefordert, die Ankläger in sieben Fällen Haftstrafen, in drei Fällen Bewährung. Die Staatsanwaltschaft wollte die Männer auch wegen Landfriedensbruchs und der Bildung bewaffneter Gruppen verurteilt sehen.

Die Hells Angels hatten am 27. November 2010 auf einem Parkplatz eines Pforzheimer Einkaufszentrums den Tribuns aufgelauert und die Autos der Türsteher demoliert. Danach kam es zu einer Schlägerei, wobei unter anderem ein Tribun mit einer Machete attackiert worden war und ein Hells Angel einen Messerstich in die Leber bekommen hatte. Außerdem war ein Schuss gefallen.

Angeklagte schweigen weitgehend

Warum der Kampf so ausartete, konnte auch in diesem Prozess nicht geklärt werden. Die Angeklagten schwiegen weitgehend. Genau wie ihr Vizechef, der wegen der Ereignisse bereits im Juli 2011 in einem gesonderten Verfahren verurteilt worden war. Er musste wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes drei Jahre und drei Monate in Haft.

Vom rechtskräftigen Ausgang des Verfahrens sowie einer weiteren Verhandlung gegen zwei „Borderland“-Rocker wegen versuchter Erpressung im bayerischen Traunstein macht der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) seine Entscheidung über das im Juni 2011 ausgesprochene Verbot der Gruppe abhängig. Den Sofortvollzug des Verbots hat der VGH bereits bestätigt, die Hauptverhandlung wurde mit Blick auf die anstehenden Verfahren aber im August vergangenen Jahres ausgesetzt.

Bei den Angeklagten, aus Landau sowie Pforzheim und Umgebung stammenden Männern, waren bei Hausdurchsuchungen sowie nach der Massenschlägerei 2010 verschiedene Pistolen, Schlagringe, Schlagstöcke sowie Gas- und Schreckwaffen sichergestellt worden.

Das Verbot gegen die Pforzheimer Hells Angels war am 10. Juni zeitgleich mit einer großen Razzia vom Innenministerium ausgesprochen worden. Ausschlaggebend für das Verbot der 15-köpfigen Rockergruppierung Hells Angels MC Charter Borderland und deren Unterstützerclub Commando 81 Borderland war unter anderem der brutale Rockerkrieg.