Wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Bildung bewaffneter Gruppen angeklagt.

Pforzheim - Zehn Mitglieder und Sympathisanten des inzwischen verbotenen Pforzheimer Rockerclubs »Borderland« der Hells Angels müssen sich ab Montag vor Gericht verantworten. Sie sind wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Bildung bewaffneter Gruppen angeklagt.

Das Verfahren vor dem Landgericht Pforzheim hat auch Auswirkungen darauf, ob der Rockerclub verboten bleibt. Bislang sind fünf Verhandlungstage angesetzt.

Laut Anklage sollen die zehn Männer Ende November 2010 in den frühen Morgenstunden sieben Mitglieder der Türstehervereinigung »United Tribuns« angegriffen haben. Sie schlugen erst auf die Autos der Türsteher ein, um sie zu provozieren, dann kam es zur Schlägerei. Dabei warfen die Hells Angels mit einem Hammer und Steinen und verletzten damit einige der Türsteher leicht. Einer der Angreifer schlug mit einer Machete zu, ein anderer schoss mit einem Revolver auf die Opfer, ohne jedoch großen Schaden anzurichten.

Vom Ausgang des neuen Verfahrens sowie einer weiteren Verhandlung gegen zwei »Borderland«-Rocker wegen versuchter Erpressung im bayerischen Traunstein macht der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) seine Entscheidung über das Verbot der Gruppe abhängig.