Prozessauftakt gegen zehn Rocker unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Keine Aussagen.

Pforzheim - Nach nicht einmal einer Stunde Verhandlungsdauer ist am Montag der erste Tag im Prozess gegen zehn Mitglieder und Sympathisanten der Hells Angels in Pforzheim zu Ende gegangen. Vom Ausgang des Verfahrens hängt das Verbot der Gruppe ab.

Nachdem keiner der Angeklagten gestern Angaben zur Person und zur Sache machen wollte, vertagte der Vorsitzende Richter die Fortsetzung des Rocker-Prozesses auf morgen. Zuvor hatten einige Verteidiger es auch abgelehnt, die Vernehmung von Zeugen vorzuziehen. Die Anwälte der Männer hatten bereits kurz vor Prozessbeginn angedeutet, dass ihre Mandanten nicht aussagen wollten.

»Ich bin nur zufällig hier«, beschied einer der Angeklagten vor der Verhandlung, bevor er sich auf die Anklagebank setzte. Vor dem Gerichtssaal begrüßten sich die Rocker mit Handschlag; im Zuschauersaal hatten neben Freunden der Angeklagten auch ein Dutzend uniformierte Polizisten Platz genommen. Nach Angaben des Einsatzleiters waren rund 40 Beamte vor Ort. Vor Einlass wurde umfassend kontrolliert.

Die Männer müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Bildung bewaffneter Gruppen verantworten. Sie sollen vor zwei Jahren die Türstehervereinigung United Tribuns angegriffen haben. Dabei lauerten sie auf einem Parkplatz eines Pforzheimer Einkaufszentrums den Tribuns auf, provozierten sie und demolierten die Autos der Türsteher. Danach kam es zu einer Schlägerei mit drei Schwerverletzten und mehreren Leichtverletzten. Unter anderem sollen die Angels mit einem Hammer und Steinen geworfen, mit einer Machete zugeschlagen und einem Revolver geschossen haben.

Auslöser für die Prügelei waren telefonische Beschimpfungen zwischen den Gruppierungen gewesen. Der Vizechef der Pforzheimer Angels war wegen der Ereignisse bereits im Juli 2011 in einem gesonderten Verfahren verurteilt worden. Er musste wegen gefährlicher Körperverletzung sowie unerlaubten Waffenbesitzes drei Jahre und drei Monate in Haft.

Bei den nun angeklagten, aus den Städten Landau sowie Pforzheim und Umgebung stammenden Männern waren bei Hausdurchsuchungen sowie nach der Massenschlägerei 2010 verschiedene Pistolen, Schlagringe, Schlagstöcke sowie Gas- und Schreckwaffen sichergestellt worden. Bei der Durchsuchungsaktion im Dezember waren 60 Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Baden-Württemberg im Einsatz sowie 250 Polizisten.

Vom Ausgang des Verfahrens sowie einer weiteren Verhandlung gegen zwei »Borderland«-Rocker wegen versuchter Erpressung im bayerischen Traunstein macht der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) seine Entscheidung über das Verbot der Gruppe abhängig.