Gemeinderat: Neuregelung der Förderrichtlinien beschlossen / Gremium verdreifacht Jugendförderung

Von Sabine Anthony

Pfalzgrafenweiler. Um den gemeinnützigen Vereinen, insbesondere denen, die sich intensiv um den Nachwuchs kümmern, Wertschätzung entgegenzubringen, solle eine Neuregelung der Vereinsförderrichtlinien diskutiert und beschlossen werden, schlug Bürgermeister Dieter Bischoff in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Pfalzgrafenweiler vor. Kern sei, die Jugendförderung von bisher fünf auf 15 Euro jährlich zu erhöhen. Durch die geplanten Änderungen würde sich die Fördersumme von seither rund 6000 auf rund 18 000 Euro erhöhen.

Eine lebendige Gemeinde zeichne sich durch funktionierende Jugendarbeit aus, so Bischoff. Sie biete zudem Neubürgern viele Möglichkeiten, sich in ihr neues Zuhause einzuleben und zu integrieren.

Da Vereine mit ihren Bitten und Anliegen immer wieder auf die Verwaltung zukämen und nach weiteren Fördermöglichkeiten fragten – Bischoff erwähnte Anschaffungen, Investitionen, auch den Unterhalt von Gebäuden und Anlagen – sei in einem Gespräch mit Ortsvorstehern und Bürgermeisterstellvertretern am 12. Mai über neue Möglichkeiten der Förderung diskutiert worden, so Bischoff. Einig sei man sich gewesen, die Regelförderung beizubehalten. Diese wird allen Vereinen innerhalb der Gemeinde, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, gewährt. Darüber hinaus sei es wichtig, gerade die Vereine zu unterstützen, die sich mit großem Engagement für den Nachwuchs einsetzen.

Deshalb plädiere er für eine Verdreifachung der Jugendförderung. Diese solle in Bereichen, in denen Jugendliche innerhalb der Vereine besonders gefördert werden – etwa Sport, Musik, sozial orientierte Dienste, kulturelle Unternehmungen, Umwelt- und Naturschutzprojekte – die Vereinsarbeit unterstützen. Vereine, die durch Grundeigentum belastet seien, erhielten künftig 300 Euro Grundförderung. Wie bisher beteilige sich die Gemeinde bei Sport-, Tennis- und Reitvereinen mit 50 Prozent an den Wasserkosten, so der Bürgermeister. Für die Beschaffung beweglicher Gegenstände werde ein Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der Anschaffungskosten gewährt. Zuschüsse würden nur für Maßnahmen gewährt, für die es auch Landes- oder Sportförderung gebe. Auch bei Um- und Neubauten von Vereinsanlagen und Gebäuden gewähre die Gemeinde einen Zuschuss ebenso, wenn dafür Landes- oder Sportförderung gewährt werde. In der Regel betrage dieser Zuschuss zehn Prozent der vom Land beziehungsweise Verband anerkannten zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 10 000 Euro.

Bischoff bat um Zustimmung, die der Gemeinderat am Ende geschlossen gab.