Noch stehen zwischen dem Waldweg und der Gottfried-Joos-Straße Obstbäume auf Streuobstwiesen. Hier könnte bis zur Zimmerei Gall (im Bildhintergrund) ein neues Wohn- und Kleingewerbegebiet entstehen. Foto: Stadler Foto: Schwarzwälder-Bote

Siedlungsentwicklung: Gemeinderat Pfalzgrafenweiler befasst sich mit Fläche entlang der B 28

Soll direkt an der B 28 ein Gewerbestandort entstehen oder Wohnbebauung angesiedelt werden? Mit dieser Grundsatzentscheidung hat sich der Gemeinderat Pfalzgrafenweiler befasst. Er entschied sich mehrheitlich für eine Gewerbeansiedlung.

Pfalzgrafenweiler. In der Gemeinderatssitzung vom 9. Mai hatte der Gemeinderat vom Planungsbüro Gfrörer ein Alternativkonzept für das Entwicklungsgebiet "Rechts am Heuwasen" gefordert, das eine gewerbliche Nutzung entlang der B 28 vorsieht. Das Ingenieurbüro aus Empfingen hat dazu eine dritte Variante erarbeitet, die nun mit der ersten verglichen wurde.

Projektleiter Andreas Ruoff vom Büro Gfrörer erläuterte beide Alternativen im Vergleich. Variante 1.1 zielt darauf ab, möglichst viele Wohnflächen auszuweisen. Es müsste mit dem Landratsamt geklärt werden, ob der erste und zweite Wohnbauabschnitt zusammen in den Flächennutzungsplan 2030 aufgenommen werden können, da beide die maximal zulässigen vier Hektar Wohnfläche überschreiten. Außerdem sei ein Gutachten zur Schallbelastung notwendig, so Ruoff.

Wegen der Forderung nach Ausweisung von Gewerbeflächen entlang der B 28 hat das Büro Gfrörer die neue Variante 3.1 erarbeitet, die entlang der Bundesstraße eine Ansiedlung von kleineren und mittleren Gewerbebetrieben möglich machen würde, auf Grundstücken mit einer Tiefe von mindestens 30 Metern. Der schützende Bereich in Form eines Erdwalls verschiebt sich bei diesem Plan von der Bundesstraße weg zwischen das Gewerbegebiet und das sich anschließende Wohngebiet und würde eine dortige Wohnbebauung interessanter machen. Der erste Erschließungsabschnitt für die Wohnbebauung ist fast identisch mit der Variante 1.1 und liegt mit 3,88 Hektar Fläche unter der zulässigen Höchstmarke. Das Regierungspräsidium bestimmt die Lage der sogenannten Knotenpunkte in Kreiselform und den Anschluss an die B 28.

Bürgermeister Dieter Bischoff erklärte, dass beide Varianten mit der Ausweisung neuer Flächen für kleinere Gewerbeansiedlungen möglich seien – die Entscheidung liege beim Gemeinderat. Bei der ersten Variante sei die Wohnbebauung hinter einem größeren Wall direkt im Anschluss an die Bundesstraße möglich.

Sowohl Adolf Gärtner als auch Doris Sannert (beide FWV) halten die neue Variante 3.1 für eine gute Idee, da dies ein "1a-Standort" für Kleingewerbe und Handel sei. Sannert ergänzte, dass damit ein Lückenschluss möglich sei, vor allem, weil es schwer sei, neue Gewerbeflächen in Pfalzgrafenweiler zu finden.

Karin Vischer (CDU) sprach sich gegen ein Gewerbegebiet in der dortigen Lage aus. Ihrer Meinung nach sollten in diesem Gebiet auch keine Einkaufsläden entstehen. Bürgermeister Bischoff sieht das Gebiet für Gewerbetreibende mit einem Flächenbedarf von etwa 3000 Quadratmetern als sehr interessant, da "Links vom Heuwasen" die Grundstücke dafür zu klein sind. Er gab aber zu bedenken, dass die Gemeinde bezüglich der Pläne noch am Anfang des Verfahrens stehe.

Mit Beschluss ist noch nichts in Stein gemeißelt

Die Trinkwasserversorgung sei gesichert, beantwortete Projektleiter Ruoff eine entsprechende Frage von Monika Kuch (FWV) – die Entwässerung sei problematischer. Da kein Gewässer in diesem Bereich vorhanden ist, kann das anfallende Niederschlagswasser nicht direkt abgeführt werden, und es sind Rückhaltesysteme erforderlich. Außerdem müssen Trennsysteme aufgebaut werden, die Schmutz- und Regenwasser getrennt entsorgen. Benjamin Finkbeiner (FWV) sprach das Problem vollgelaufener Keller in diesem Bereich an, sah aber Bedarf für neue Wohnbauflächen und hielt die Variante 3.1 für gut. Auch Siegfried Neub sah den Bedarf für Wohnbauflächen. Ihm gefiel die erste Variante jedoch besser, obwohl dort laut Ruoff ein bis zu sechs Meter hoher Wall Lärmschutz für die Wohnbebauung bieten müsste.

Nach umfangreicher Diskussion, bei der auch der Grundstückserwerb durch die Gemeinde thematisiert wurde – er liegt momentan bei 30 Prozent der dort vorhandenen Flächen –, verdeutlichte Bürgermeister Bischoff, dass ein Beschluss über ein Nutzungskonzept zur Siedlungsentwicklung "Rechts am Heuwasen" noch nichts in Stein meißelt, da noch keine endgültigen Festlegungen getroffen werden.