Kommunales: Gemeinderat beschließt neue Friedhofssatzung

Pfalzgrafenweiler (bine). Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung eine Gebührenerhöhung für die Benutzung der Leichenhalle zum neuen Jahr im Kernort beschlossen, Ortsteile zahlen nur die Hälfte.

Bürgermeister Dieter Bischoff legte den Ratsmitgliedern die Neukalkulation der Bestattungsgebühren vor und daneben die neue Friedhofssatzung. Kämmerer Reinhold Möhrle informierte den Rat darüber, dass es künftig auch Rasenwahlgräber sowie Urnenbaumgrabstätten im Bestattungsbezirk Pfalzgrafenweiler geben wird. Neu ist auch die Beisetzung von Urnen in Reihen- und Rasengräbern. Möhrle verwies darauf, dass die letzte Gebührenkalkulation im Jahr 2011 erfolgte. Sie sei immer mit einem riesigen Aufwand verbunden. Die vorliegende, umfangreiche Kalkulation wurde den Räten erläutert.

Gerechtigkeit ist schwer erzielbar

Bezüglich der Gebührenerhebung, so Bürgermeister Bischoff, sei es schwierig, absolute Gerechtigkeit zu erreichen. Neu ist im Kernort die sanierte Aussegnungshalle, für die im Gegensatz zu den größtenteils offenen Lösungen in den Ortsteilen höhere Gebühren verlangt werden könnten. Nach ausführlicher Erörterung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die neue Friedhofssatzung mit anhängendem Gebührenverzeichnis. Für die Benutzung der Leichenhalle mit Kühlzelle wird die Gebühr ab Januar von 270 auf 330 Euro erhöht. Ohne Benutzung der Kühlzelle fallen 215 Euro an, und bei der Einstellung von Leichen in die Aussegnungshalle sind es 150 Euro. Bei Bestattungen in den Ortsteilen betragen die Gebühren davon jeweils die Hälfte und werden damit gesenkt.