Landratsamt verkompliziert Bau eines Wohnhauses / Verstoß gegen ungeschriebene Grundsätze

Von Tina Eberhardt

Pfalzgrafenweiler. Welche Bauformen passen zum Umgebungsbild? Und welche nicht? Das Landratsamt und die Gemeinde sind sich uneinig. Am Ende bleibt nur der umständliche Weg: Für das Gebiet "Herrenwiesen II" in Bösingen wird der Bebauungsplan geändert.

Am Ortsrand zwischen Mahdgasse und Wachtelstraße soll ein neues Wohnhaus entstehen. Aber nicht irgendeines, sondern ein Gebäude mit landschaftsbezogener Architektur, für generationenübergreifende Wohnformen. Dafür soll letztendlich auch die Grundstücksfläche angepasst werden. Aus zwei Grundstücken, die sich beide im Besitz des Bauherren befinden, soll eins werden. Doch dass diese Geschichte nicht ganz so optimistisch zu laufen vermag wie sie klingt, wurde spätestens bei Bürgermeister Dieter Bischoffs Einleitungssatz – "um dieses Verfahren haben wir lange gerungen" – deutlich.

Denn die Genehmigungsbehörde im Landratsamt hat eine andere Vorstellung davon, was sich ins Landschaftsbild einfügt und was nicht. Und was sich mit einer simplen Planbefreiung oder nur mit einer offiziellen Bebauungsplanänderung lösen lässt. Der Entwurf der nicht alltäglichen Gebäudestruktur liegt an verschiedenen Stellen außerhalb der für das Gebiet einst festgelegten Planvorschriften.

So sind zwei Gebäudeteile mit Satteldächern ohne Überstände vorgesehen. Die Firstrichtung wäre eine andere, als im Plan gestattet. Zwischen den Hauptgebäudeteilen sowie links und rechts davon sind Flachdachanbauten mit einem begrünten Dach geplant. Insgesamt soll das Gebäude zweigeschossig sein, doch der Plan erlaubt nur ein Geschoss.

Die Gemeinde begrüßt das Vorhaben und findet auch, dass es städtebaulich verträglich ist und sich gut ins Ortsbild einfügt. Die Regelabweichungen, so der Ansatz in der Verwaltung, könnten mit einer schlichten Planbefreiung gelöst werden. Doch das Landratsamt beschloss: Die Abweichungen sind zu groß. Der Bebauungsplan "Herrenwiesen II" muss dafür grundsätzlich eine Änderung erhalten.

Roland Mäder (FWV) stieß das Prozedere sichtlich auf, denn es verstößt gegen ungeschriebene Grundsätze innerhalb des Gemeinderats und der Verwaltung: "Bisher war es Usus, dass wegen Einzelverfahren keine Bebauungsplanänderungen vorgenommen werden." Dass die Gemeinde nun von der übergeordneten Behörde dazu verdonnert wird, diesen Grundsatz zu brechen und in ein aufwendiges Änderungsverfahren zu gehen statt eine Planbefreiung zu erlauben, ärgerte Mäder.

Für das Änderungsverfahren werden unter anderem ein Umweltbericht und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erforderlich, anschließend muss der geänderte Plan noch das behördliche Prozedere der Öffentlichkeitsbeteiligung und Stellungnahmen durchlaufen.

Dennoch war man sich im Gremium einig, das Vorhaben des Bauträgers zu unterstützen. Die Verwaltung hatte bereits in der Sitzungsvorlage erklärt, dass sowohl Wohnkonzept als auch Bauweise dies begründen.

Die Änderung des Bebauungsplans wurde einstimmig beschlossen.