Neue Polizeiordnung für Pfalzgrafenweiler verabschiedet / Mittagsruhe eine Stunde kürzer / Spielen immer erlaubt

Von Tina Eberhardt

Pfalzgrafenweiler. Wann dürfen Kinder auf dem Spielplatz toben, und wie laut darf eigentlich der Rasenmäher sein? Fragen wie diese beschäftigten den Gemeinderat Pfalzgrafenweiler, denn es galt, die Polizeiordnung in die Gegenwart zu holen. Die stammt aus dem Jahr 1988.

"Etwas angegraut", scherzte Bürgermeister Dieter Bischoff, als er das Planwerk zur Diskussion aufrief. Denn inzwischen hat sich im kommunalen Miteinander einiges geändert. Oder, wie Ordnungsamtsleiter Ralf Springmann es diplomatisch formulierte: "Die Leute sind heute sensibler." Konkret bezieht sich dies auf das Thema Lärm. In der Polizeiverordnung wird unter anderem geregelt, wann man mit lauten Geräten wie Bohrmaschine oder Rasenmäher hantieren darf.

"Belästigungen durch Haus- und Gartenarbeit", wie es im Amtsdeutsch heißt, sind künftig von 12.30 bis 14 Uhr sowie zwischen 20 und 7.30 Uhr verboten. Früher dauerte die tägliche Ruheverordnung noch eine Stunde länger. Neu und vor allem verwirrend war aber ein Passus, der das Rasenmähen auch während dieser Zeiten erlaubt – sofern die Vorschriften nach Bundes-Immissionsschutzgesetz eingehalten werden.

Was aber heißt das jetzt? Roland Mäder (FWV) sah in dieser schwammigen, schwer einschätzbaren Formulierung Raum für Konflikte. "Am besten wäre es, wenn Nachbarn einfach miteinander reden." Doch dies ist immer häufiger nicht der Fall, wie sich in der Diskussion im Gremium herausstellte. Stattdessen greift manch verärgerter Bürger zum Hörer, wenn der Nachbar etwas lauter ist – um bei Bürgermeister, Ortsvorsteher oder schlimmstenfalls der Polizei anzurufen. Peter Dieterle (FWV) schlug deshalb vor, Beispiele zu veröffentlichen, damit die Bürger einschätzen können, ob sie ihre Maschine auch zur Mittagszeit anwerfen dürfen oder nicht. Dem stimmte auch Kurt Kirschenmann (SPD) zu: "Die ganze Verordnung lesen nur wenige Bürger." Und Martin Lutz (FWV) vergewisserte sich etwas besorgt, dass Handwerker von dieser Ruhezeitregelung generell ausgenommen sind.

Mehr Rechte erhalten Kinder. Bislang galt die Mittagsruhe auch für Spielplätze. Das hat sich jedoch geändert. Spielen ist jetzt zu jeder Tageszeit erlaubt. In ihrer Freiheit beschnitten werden hingegen Hunde. Bislang war der Leinenzwang nur über die Polizei durchsetzbar. Nun ist dies einfacher. Nicht angeleinte Hunde seinen "ein regelmäßiger Streitpunkt", erklärte Ralf Springmann, der deshalb einen Appell an die Hundebesitzer im Gemeinderat richtete: "Gehen Sie mit gutem Beispiel voran."

Auch Konflikte mit freifliegenden Bienen haben das Rathaus in der Vergangenheit zunehmend beschäftigt. Wer Bienen halten möchte, muss dies deshalb künftig so tun, dass niemand davon beeinträchtigt wird – egal ob der Stock auf freiem Feld oder im heimischen Garten platziert wird. Mit der umfassenden Aktualisierung des Planwerks hoffte Bürgermeister Dieter Bischoff immerhin, "dass wir jetzt eine Weile Ruhe haben". Der Gemeinderat verabschiedete die neue Polizeiverordnung einstimmig.