Der Ostelsheimer Gemeinderat hat für die Vergabe von Baugrundstücken klare Kriterien beschlossen. Foto: Bausch Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Kriterien für Grundstücksverkauf im "Fuchsloch" festgelegt / 430 Euro pro Quadratmeter

Die Nachfrage nach Baugrundstücken im neuen Ostelsheimer Baugebiet "Fuchsloch" ist groß. Der Gemeinderat machte es sich in der jüngsten Sitzung nicht einfach, um möglichst gerechte Vergabekriterien zu finden.

Ostelsheim. 16 der 41 gemeindeeigenen Grundstücke wurden inzwischen verkauft. Sie brachten einen Erlös von 2,58 Millionen Euro. "Wir haben den Markt in der ersten Runde befriedigt, sollen wir jetzt mit den restlichen Plätzen auch auf den Markt oder einige Grundstücke zurückbehalten?", fragte Bürgermeister Jürgen Fuchs. "Ich bin im Grundsatz dafür, dass man jetzt maximal die Hälfte zum Verkauf anbietet", schlug Gemeinderat Günter Walz vor. Sein Kollege Klaus-Dieter Kühlmann war der Meinung, dass die Kommune auf jeden Fall drei Plätze behalten müsse, um dann dort später einen eventuell notwendig werdenden Kindergarten bauen zu können. Gemeinderat Matthias Kröner war anderer Meinung. "Das ist dann alles nur ein Schieben", meinte er und sprach sich für einen zügigen Verkauf aller Bauplätze aus.

Rathauschef äußert Bedenken

"Wenn jetzt alles verkauft wird, haben wir mindestens fünf Jahre lang keine Plätze mehr", gab der Rathauschef zu bedenken. Wichtig sei, "auch dem Nachwuchs etwas anbieten" zu können. Kämmerer Fabian Dieringer plädierte dafür, fünf Plätze in Gemeindebesitz zu lassen. Bei der Abstimmung entschied sich das Ratsgremium dann mehrheitlich für diese Variante.

Für den Verkauf der restlichen Bauplätze beschloss der Gemeinderat folgende Kriterien: Die Grundstücke werden vorrangig an Ostelsheimer verkauft, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gäugemeinde haben. Danach werden Auswärtige berücksichtigt, die mindestens ein Jahr lang im Ort ihrer Haupterwerbstätigkeit nachgehen. Eine dritte Gruppe sind auswärtige Bewerber, die in den vergangenen 20 Jahren mindestens drei Jahre lang in der Gäugemeinde gewohnt haben. Innerhalb dieser drei Personengruppen werden die Bewohner mit den meisten im Haushalt lebenden minderjährigen Kindern bevorzugt.

Die Vorgehensweise bei der zweiten Vergaberunde ist an einen genauen Zeitplan gebunden. Vom 12. bis zum 31. Mai können Bewerbungen eingereicht werden. Die zum Zuge kommenden Bewerber werden verständigt und müssen bis zum 21. Juni verbindlich entscheiden, ob sie die ihnen zugeteilten Plätze kaufen wollen. Weitere Auflagen sind: Die Käufer müssen innerhalb von drei Jahren ein Haus auf ihrem erworbenen Grundstück bauen, sonst kann die Gemeinde vom Kaufvertrag zurücktreten. Weiter gilt, dass der Grundstückserwerber das erstellte Gebäude selbst bewohnen muss und dass er sein Haus fünf Jahre lang nicht ohne die Zustimmung der Kommune verkaufen kann. Die Kosten betragen wie schon bei den bereits verkauften Bauplätzen 430 Euro pro Quadratmeter.