Mit Spannung erwarteten die Zuhörer in der jüngsten Gemeinderatssitzung auf Ergebnisse zum Thema Lärmschutz. Foto: Bausch Foto: Schwarzwälder-Bote

Wasser auf Mühlen der Ostelsheimer Bahnanrainer / Acht Gebäude besonders betroffen

Von Bettina Bausch

Ostelsheim. Das war Wasser auf die Mühlen der Anwohner an der Ostelsheimer Bahntrasse. Sie waren besonders zahlreich zur jüngsten Gemeinderatssitzung gekommen und warteten gespannt auf das Ergebnis der Plausibilitätsprüfung des schalltechnischen Gutachtens zur Inbetriebnahme der Hermann-Hesse-Bahn, das die Gemeinde Ostelsheim in Auftrag gegeben hatte.

Dabei spielte der so genannte Schienenbonus, der noch bis zum 1. Januar 2015 eine um fünf Dezibel höhere Lärmbelastung erlaubt, eine große Rolle. "Das Gutachten stellt die Anwendung des sogenannten Schienenbonus in Frage. Es kommt zu dem Ergebnis, dass sich ohne Berücksichtigung des Schienenbonus von fünf Dezibel (5dB) in der Ortslage von Ostelsheim Bereiche unbewältigter Lärmkonflikte ergeben", sagte Bürgermeister Jürgen Fuchs.

Von den Lärmemissionen durch die Hessebahn seien insgesamt acht Gebäude betroffen, davon gebe es bei einem Haus bei Anwendung der neuen, strengeren Regelung eine Überschreitung von bis zu 3,5 Dezibel. "Der Schienenbonus ist nicht gerechtfertigt, hat aber das Recht auf seiner Seite", äußerte sich der Ostelsheimer Rathauschef. Er zeigte sich einig mit dem Vorschlag des Gutachters, für die betroffenen Anlieger ein Schallschutzkonzept zu entwickeln.

"Wir wollen weiterhin darauf beharren, dass der Schienenbonus nicht angewendet wird", unterstrich Fuchs, auch wenn dadurch höhere Kosten entstünden. Allerdings gab er zu bedenken, dass eine längere Schallschutzwand sich negativ auf das Ortsbild der Gäugemeinde auswirken könne. Das Ratsgremium beschloss, dass die Kommune im Rahmen des Planstellungsverfahrens eine Realisierung von Schallschutzmaßnahmen ohne Anwendung des sogenannten Schienenbonus fordern wird.

Die Gemeinderäte beauftragten die Verwaltung, die dazu notwendigen Schritte einzuleiten. Zur Begründung der Forderung sollen gegenüber dem Calwer Landratsamt auch die Ergebnisse des jüngsten Gutachtens mit herangezogen werden, wie es am Freitag hieß.