
Von Bettina Bausch
Ostelsheim. "Heute stehen viele Zahlen auf der Tagesordnung", meinte Bürgermeister Jürgen Fuchs in der jüngsten Sitzung des Ostelsheimer Gemeinderats. Dabei stand der Betrag der Abwassergebühren im Mittelpunkt.In der Tat hatte sich das Gremium nach der Neukalkulation verschiedener Dienstleistungsbereiche der Gemeinde mit vielen Zahlen auseinanderzusetzen. Die Höhe der Abwassergebühren wurde erstmals nach den gesplitteten Verfahren berechnet. Für Schmutzwasser und sonstige Einleitungen haben die Ostelsheimer künftig 3,20 Euro zu zahlen. Für versiegelte Flächen ist eine Niederschlagsgebühr von 50 Cent je Quadratmeter zu zahlen. Für Frischwasser bleibt der Wasserzins trotz einer geringen Unterdeckung wie bisher bei 2,35 Euro netto pro Kubikmeter.
Bei den Friedhofsgebühren wurde aufgrund von Erfahrungswerten der letzten Jahre für die Berechnungen von jährlich 13 Bestattungen aus- gegangen. Im laufenden Jahr ist bisher lediglich eine Deckung von 27 Prozent der Realkosten erreicht worden. Der Gemeinderat beschloss deshalb eine Kostenanpassung nach der zum Beispiel das Ausheben und Schließen eines Normalgrabes von bisher 500 Euro auf künftig 600 Euro angehoben wurde. Die Überlassung eines Reihengrabes wurde von 650 Euro auf 780 Euro erhöht. So kann voraussichtlich im Friedhofswesen ein Deckungsgrad von 37 Prozent erreicht werden.
Bei der Erddeponie wurde die Gebühr für einen Kubikmeter Erdaushub von bisher sieben Euro auf jetzt acht Euro angehoben. Für die Kindergärten wird ein Gesamtaufwand von rund 566 000 Euro benötigt, denen Einnahmen von 298 000 Euro gegenüber stehen. Wegen des starken Abmangels wurde auch hier an der Gebührenschraube gedreht.
Dabei orientierte sich der Gemeinderat an den Empfehlungen der Landesverbände. Bei den Regelzeiten der Kinderbetreuung gab es bei den gestaffelten Beträgen, bei einem bis drei Kinder einer Familie unter 18 Jahren, Anhebungen der Elternbeiträge zwischen zwei und drei Prozent.
Wegen eines deutlichen Mehraufwands von 41 Prozent bei den verlängerten Öffnungszeiten wurde an dieser Stelle, wieder je nach Kinder- zahl einer Familie im Kindergarten, gestaffelt um 2,4 Prozent bis 4 Prozent erhöht. Auch bei der Ganztagesbetreuung konnte nicht auf einen Zuschlag verzichtet werden.
Die Gebühren für die Kleinkindbetreuung wurden auf dem aktuellen Stand belassen, da hier in nächster Zeit Änderungen der Bezuschussung durch das Land erwartet werden und diesbezüglich auch noch keine Empfehlung der Kindergarten-Verbände vorliegt. Auch bei der Schulkindbetreuung wurde die bisherige Gebührenhöhe nicht verändert.