Fischerbach könnte von der Wiederholung des Spiels profitieren. Gegen Gengenbach verlor der FC mit 0:5 Archivbild: Künstle Foto: Schwarzwälder-Bote

Fußball: Zwei Kreisliga B-Partien müssen wiederholt werden / Fehler des Ausschusses

(red/skl). Die Punktspiele der Kreisliga Staffel B3, FC Fischerbach- SV Gengenbach (0:5) und SV Gengenbach – SV Dörlinbach (2:1), werden auf Antrag der Verlierer nochmals neu angesetzt.

Einem Spieler des SV Gengenbach wurde nach Angaben des zuständigen Fussballbezirksausschusses Offenburg irrtümlich durch den Ausschuss, nach einer Sperrstrafe aus der vergangenen Saison, vorzeitig das Spielrecht erteilt. Der Spieler hatte in der Sommerpause einen Vereinswechsel vorgenommen.

Die gegen den Spieler verhängte Sperrstrafe aus der Landesliga, war bei der Spielrechtserteilung noch nicht komplett verbüßt. Aufgrund unklarer Verfahrensunterlagen, kam es zu diesem Irrtum.

Die Bestimmungen des SBFV führen dazu aus, dass durch ein irrtümlich erteiltes Spielrecht, ein gewonnenes oder unentschiedenes Spiel, auf Antrag des Gegners, zu wiederholen ist.

Nach dem fünften Spieltag liegt der SV Gengenbach noch immer ungeschlagen mit 15 Punkten an der Tabellenspitze. Zuletzt hatte der Verein am vergangenen Wochenende mit 4:0 gegen den SV Berghaupten gewonnen. Davor hatte es jeweils auswärts gegen die Reserve von Hofstetten einen 2:0-Erfolg und gegen den TuS Kinzigtal einen deutlichen 6:1-Sieg gegeben.