Schwerstkranke können jetzt die Dienste des Palliativ-Teams in Anspruch nehmen. Foto: Warmuth

CDU-Bundestagsabgeordneter Weiß fordert Hospizversorgung besser auszubauen. Neues Gesetz soll dabei helfen.

Ortenau - "Nicht aktive Sterbehilfe, sondern eine Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung ist das Gebot der Stunde." Dieser Meinung ist der Bundestagsabgeordneter Peter Weiß (CDU). In der aktuellen Debatte über die Sterbehilfe hat er sich einer Gruppe angeschlossen, die im Bundestag eine gesetzliche Regelung zum Verbot organisierter Sterbehilfe anstrebt. "Das ist aber nur die eine Seite der Medaille", betont Weiß. "Auf der anderen Seite steht: Sterbenden und Schwerkranken muss jede nur erdenkliche Hilfe zuteilwerden." Deshalb ist es für Weiß ein zentrales Anliegen, dass ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen wird.

Ziel des jetzt vorgelegten Gesetzentwurfs ist der Aufbau eines flächendeckenden Hospiz- und Palliativangebots in Deutschland. "Gerade bei uns im ländlichen Raum fehlt es noch an ausreichenden Angeboten", erklärt der Bundestagsabgeordnete. Mit gezielten Maßnahmen und finanziellen Anreizen soll die ambulante Palliativversorgung gestärkt werden. Auch in den Altenpflegeeinrichtungen soll die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut werden. Um Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase zu ermöglichen, sollen Pflegeeinrichtungen künftig stärker mit ambulanten Hospizdiensten und Ärzten kooperieren. Zudem sollen Versicherte und ihre Angehörigen einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten.

"Vieles ist in diesem Bereich in den vergangenen Jahren geschehen, vor allem dank des Einsatzes vieler Ehrenamtlicher in der Hospizbewegung, die auf eindrucksvolle Weise aus der Bürgergesellschaft heraus entstanden ist und eine starke Entwicklung genommen hat", so Weiß. Darüber hinaus ermöglichen es heute die Aus- und Weiterbildung in der Palliativmedizin, eine Weiterentwicklung des Rechts zur Abgabe schmerzstillender Medikamente und neue Behandlungsmethoden, dass in den allermeisten Fällen unerträglichen Schmerzen wirksam begegnet werden könne.

Dennoch werden die heute möglichen Hilfen in unserem Land nicht überall angeboten und sind zum Teil auch noch unbekannt, teilt der Bundestagsabgeordnete mit. "Deshalb haben wir uns für diese Legislaturperiode vorgenommen, die Hospiz- und Palliativversorgung weiterzuentwickeln. Auch wenn wir zuletzt bereits große Schritte in diesem Bereich machen konnten, so bleibt noch viel zu tun", teilt Weiß abschließend mit.